Geiselnahme Untersuchungshaft Urteil- und Entscheidungsbesprechung Verfassungsbeschwerde
5. November 2018 / 1. November 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Die Untersuchungshaft bedeutet für den Beschuldigten eine erhebliche Verletzung seines Grundrechtes auf die Freiheit der Person nach Art. 2 Abs. 2 GG. Demzufolge muss das Gericht sorgfältig prüfen, ob die Voraussetzungen zum Erlass eines Haftbefehls überhaupt vorliegen. Immer wieder Gegenstand von Entscheidungen ist dabei vor allem der Haftgrund der Fluchtgefahr, über den man spätestens im Referendariat lernt, dass er nicht allein aufgrund der Höhe der zu erwartenden Freiheitsstrafe angenommen werden darf. Dennoch passiert es immer wieder, dass Gerichte allein die Strafhöhe berücksichtigen und mit weiteren, lediglich abstrakten Ausführungen den Haftgrund der Fluchtgefahr annehmen.
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Rechtsanwalt für Strafrecht Sexualstrafrecht Urteil- und Entscheidungsbesprechung
24. Oktober 2018 / 15. Oktober 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs soll das Vorliegen einer Berührung „in sexuell bestimmter Weise“ nach den, durch die Rechtsprechung bereits entwickelten, Auslegungskriterien zum Begriff der sexuellen Handlung nach § 184h Nr.1 StGB zu bestimmen sein. Danach könne eine Berührung objektiv, nach dem äußeren Erscheinungsbild, aber auch subjektiv, nach den Umständen des Einzelfalls sexuell bestimmt sein. Auch ambivalente Berührungen, die für sich genommen keinen sexuellen Charakter aufweisen können tatbestandsmäßig sein. Hierbei ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalles kennt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob der Täter von sexuellen Absichten geleitet war. Es reiche allerdings nicht aus, dass die Handlung allein nach der Vorstellung des Täters sexuellen Charakter habe.
Strafrechtsdefinitionen Urkundenfälschung
22. Oktober 2018 / 15. Oktober 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Definition: Unter dem Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde ist zu verstehen, dass die Urkunde dem zu Täuschenden mit der Möglichkeit der Wahrnehmung zugänglich gemacht wird.
Revision Studium Urteil- und Entscheidungsbesprechung Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
18. Oktober 2018 / 16. Oktober 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
In einem Strafverfahren muss niemand gegen sich selbst aussagen. Vielmehr steht es jeder beschuldigten Person frei, zu schweigen oder sich zu der sache zu äußern. Dieser Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit ist in der Strafprozessordnung verankert und gehört zu den Grundprinzipien des Strafverfahrens. Zu den Grundprinzipien des Strafverfahrens gehört aber auch, dieses Schweigerecht zu beachten und den Gebrauch des Schweigerechts insbesondere nicht zum Nachteil des Betroffenen zu werten. So die Theorie. Dass die Theorie von den Gerichten nicht immer strikt eingehalten wird, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 5. Juli 2018 – 1 StR 42/18.
Diebstahl, § 242 StGB Raub Strafrechtsdefinitionen Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
16. Oktober 2018 / 15. Oktober 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Definition: Eine Bande ist der Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Diebes- oder Raubtaten zu begehen.
Sexualstrafrecht sexueller Missbrauch von Kindern Urteil- und Entscheidungsbesprechung
10. Oktober 2018 / 8. Oktober 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg
Für eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 StGB bedarf es einer sexuellen Handlung. Diese muss entweder an dem Kind vorgenommen werden oder der Täter muss die Handlung an sich selbst von dem Kind vornehmen lassen. Laut der Begriffsbestimmung in § 184h StGB sind sexuelle Handlungen nur solche, welche von einiger Erheblichkeit, im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut sind.
Fahrerflucht § 142 StGB Referendare Strafrechtsdefinitionen Studium Verkehrsstrafrecht
8. Oktober 2018 / 20. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 1 Kommentar zu Der Begriff des Sich-Entfernens bei Unfallflucht gemäß § 142 StGB
Das umgangssprachlich oft auch als Fahrer- oder Unfallflucht bezeichnete unerlaubte Sich Entfernen vom Unfallort stellt eines der am häufigsten verwirklichten Verkehrsdelikte dar und wird in § 142 StGB unter Strafe gestellt. Die Unfallflucht wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sanktioniert. Was genau unter der Tathandlung „Sich-Entfernen“ zu verstehen ist, soll heute im Rahmen unserer Definitionsreihe erklärt werden.