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Beitragsart

Mord / Totschlag Strafvollstreckung Strafvollzug Urteil- und Entscheidungsbesprechung

Personalmangel in der Justizvollzugsanstalt stellt keinen Grund dafür dar, einen Antrag auf Gewährung von Vollzugslockerungen abzulehnen

4. Oktober 2018 / 20. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Nicht nur in Berlin, sondern auch in Hamburg scheint es in den Gefängnissen an Personal zu fehlen. Dass darunter die Haftbedingungen der Inhaftierten nicht leiden dürfen, sollte selbstverständlich sein. Umso mehr verwundert, dass sich das Landgericht Hamburg mit seiner Entscheidung am 20. Februar 2018 – 633 Vollz 26/18 erst dafür einsetzen musste, dass die Gewährung von Vollzugslockerungen von der Justizvollzugsanstalt (JVA) nicht mit der Begründung des mangelnden Personals abgelehnt werden darf.

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Anhörungstermin Justizvollzugsanstalt Personalmangel Strafvollzug Vollzugslockerungen

Diebstahl, § 242 StGB Referendare Schwerer Diebstahl Strafrechtsdefinitionen

Diebstahl mit Waffen – was sind sonstige Werkzeuge oder Mittel?

1. Oktober 2018 / 20. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Definition: Sonstige Werkzeuge oder Mittel sind alle Gegenstände, die sich nach Art ihrer Beschaffenheit in der konkreten Situation objektiv zur Anwendung von Gewalt oder Drohung mit Gewalt eignen.

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Definitionen Diebstah mit Waffen sonstige Mittel sonstige Werkzeuge

Diebstahl, § 242 StGB Raub Räuberische Erpressung Urteil- und Entscheidungsbesprechung

Neues vom Bundesgerichtshof: Keine Aneignungsabsicht bei bloßer Mitnahme eines Smartphones zur Kontrolle des Partners

27. September 2018 / 20. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Zueignungsabsicht ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH gegeben, wenn sich der Täter im Zeitpunkt der Wegnahme die Substanz oder den Sachwert der fremden Sache einverleiben (Aneignung) und den Eigentümer dauerhaft von der Sachherrschaft ausschließen (Enteignung) will. An der Aneignung fehlt es, wenn die Sache nur zum Zwecke der Gebrauchsanmaßung weggenommen oder wenn sie lediglich zerstört, vernichtet, weggeworfen, beschädigt oder beiseite geschafft oder der Eigentümer durch den Sachentzug geärgert werden soll

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Aneignungsabsicht Bereicherungsabsicht Raub Räuberische Erpressung Smartphone Wegnahme

Beste Unterhaltung Strafverteidiger

Manhatten Tenderloin – Wer mal einen lesenswerten Krimi sucht

26. September 2018 / 24. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Als Strafverteidiger liest man nicht so häufig Krimis. Manhatten Tenderloin hatte ich zufällig in der Hand und er hat mich überzeugt. Wer mal in der Zeit zurückversetzt werden möchte, dem sei der Krimi Manhatten Tenderloin von Sylvie Braesi ans Herz gelegt. Rechtsanwalt Dietrich, Strafverteidiger aus Berlin-Kreuzberg

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Buchempfehlung Krimi Manhatten Tenderloin Strafverteidiger

Beste Unterhaltung Rechtsanwalt für Strafrecht

Die Strafrechtskanzlei Dietrich an einem historischem Ort

25. September 2018 / 24. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

In Berlin gibt es immer wieder neue Straßen oder Straßen, die umbenannt werden. Nicht so aber mit der Wiener Straße. Diese konnte man schon vor 100 Jahre erreichen. Heute benutzt man die U-Bahn oder den Bus, damals gab es die Straßenbahn:

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Berlin Rechtsanwalt Strafrechtskanzlei Straßenbahn Wiener Straße

Strafrechtsdefinitionen Urkundenfälschung

Urkundenfälschung – Wann wird eine echte Urkunde verfälscht?

24. September 2018 / 20. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg

Definition: Unter Verfälschen einer echten Urkunde versteht man jede nachträgliche Veränderung des gedanklichen Inhalts der Urkunde, sodass der geänderte Inhalt nicht mehr von dem scheinbaren Aussteller herrührt.

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Definition echte Urkunde Urkunde Verfälschen

Revision Richter Schöffe Strafprozessrecht Urteil- und Entscheidungsbesprechung

„Glauben Sie tatsächlich den Quatsch, den Sie hier erzählen?“ – Ablehnung eines Schöffen wegen Befangenheit

19. September 2018 / 19. September 2018 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 1 Kommentar zu „Glauben Sie tatsächlich den Quatsch, den Sie hier erzählen?“ – Ablehnung eines Schöffen wegen Befangenheit

Ein Ablehnungsgesuch wegen der Besorgnis der Befangenheit ist nach § 24 StPO begründet, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Nach § 31 StPO gilt dieser Vorschrift auch für Schöffen. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH liegt ein solcher Grund vor, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die die erforderliche Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit störend beeinflussen kann. Maßstab für die Beurteilung ist dabei ein vernünftiger bzw. ein verständiger Angeklagter.

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Ablehnungsgesuch Befangenheit Einlassung Quatsch Schöffe Unmutsäußerung Unverzüglich Unzulässigkeit
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