Kategorie: Strafrechtsdefinitionen

§ 81 StGB Hochverrat gegen den Bund

§81 StGB (1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt 1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder 2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,  wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren Tathandlung: § 81 StGB stellt ein Unternehmensdelikt dar, der Tatbestand umfasst mithin Versuch und Vollendung. Abs. 1 differenziert in den Bestandshochverrat (Abs. 1 Nr. 1) und den Verfassungshochverrat (Abs. 1 Nr. 2) gegen den Bund. Nr. 1 bezieht...

§ 80a StGB Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression

Diese Norm ist die erste des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs. Dabei ist sie wohl nicht alltäglich im Strafrecht, jedoch sehr interessant. § 80a StGB Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zum Verbrechen der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. § 80a StGB stellt die erfolglose intellektuelle Vorbereitung eines Verbrechens der Aggression gemäß § 13 VStGB unter Strafe. Unter eine Aggression zählt u. A. einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung zu führen oder planen, welche(r) die Schwelle...

§ 211 StGB Mord – Mordlust

§ 211 StGB stellt ein essenzielles Delikt, besonders im universitären Strafrecht dar. Dabei sind nicht alle Mordmerkmale für Klausuren und Praxis von gleicher Relevanz. In Klausuren wird die Heimtücke, Verdeckungsabsicht, Habgier, niedrigen Beweggründe und die Gemeingefährlichkeit gerne geprüft.  Dennoch kann ein Mord auch durch Mordlust begangen werden. § 211 (2) Mörder ist, wer Aus Mordlust (…) einen Menschen tötet. Definition: Mordlust wird als eine „unnatürliche Freude an der Vernichtung eines Menschenlebens“ beschrieben. Dies hängt nicht von einer „Unnatürlichkeit“ des Motivs ab, sondern von einer Verknüpfung von der Missachtung des Rechtsguts und des Tatvorsatzes. Kennzeichnend ist auch besonders die (subjektive) Austauschbarkeit des...

§ 223 Körperverletzung; Gesundheitsschädigung

Eine Definition, die im Strafrecht zum Grundwissen gehört, ist die der „Gesundheitsschädigung“ im Rahmen der Körperverletzung, § 223 StGB. §223 StGB (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. § 223 umfasst zwei Varianten der Körperverletzung: Die körperliche Misshandlung (§ 223 I Var. 1) und die Gesundheitsschädigung (§ 223 I Var. 2). Beide Tatbestände bestehen selbständig nebeneinander, überschneiden sich jedoch oft. Definition: Eine Gesundheitsschädigung umfasst das Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand des Körpers negativ abweichenden (pathologischen) Zustands. Dabei ist...

§ 223 Körperverletzung; Körperliche Misshandlung

Eine Definition, die im Strafrecht zum Grundwissen gehört, ist die der „Körperlichen Misshandlung“ im Rahmen der Körperverletzung, § 223 StGB. §223 StGB (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. § 223 umfasst zwei Varianten der Körperverletzung: Die körperliche Misshandlung (§ 223 I Var. 1) und die Gesundheitsschädigung (§ 223 I Var. 2). Beide Tatbestände bestehen selbständig nebeneinander, überschneiden sich jedoch oft. Definition: Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit...

Der „Deal“ im Strafprozess

Zu einer Verständigung (sog. „Deal“) zwischen den Verfahrensbeteiligten gemäß § 257c StPO kommt es in einem Strafprozess immer wieder. Bei einem solchen Deal einigt sich das Gericht im Rahmen der Hauptverhandlung mit den Verfahrensbeteiligten darauf, wie das Urteil in seinen Grundzügen ausfallen soll. Die Verständigung ist dabei auf das Strafmaß begrenzt und erfordert in jedem Fall ein Geständnis des Beteiligten. Wichtig ist auch, dass sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft dem Deal zustimmen. Dabei stellen nicht nur die geringere Strafe, sondern auch die Gewissheit über den Ausgang des Verfahrens sowie eine insgesamt kürzere und weniger nervenaufreibende Verfahrensdauer für den...

Der Täter-Opfer-Ausgleich

Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich? Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist in den 1980er Jahren entstanden und stellt ein wichtiges Instrument zur außergerichtlichen Konfliktbewältigung dar, bei dem es vor allem um die Wiederherstellung des Rechtsfriedens zwischen einem Straftäter und einem Tatopfer geht. Die Tat soll gemeinsam aufgearbeitet werden und wenn möglich eine für beide Seiten tragfähige Lösung gefunden werden. Grundvoraussetzung ist die freiwillige Teilnahme beider Parteien. Es kommt nicht nur eine materielle Schadenswiedergutmachung (z.B. Zahlung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld), sondern auch ein ideeller Ausgleich von begangenem und erlittenem Unrecht durch Verantwortungsübernahme auf der einen (z.B. durch eine Entschuldigung) und Bereitschaft zu einem derartigen...