Wir haben einige Internetseiten konzipiert, die einen Einblick in die Verteidigungsmöglichkeiten in den jeweiligen Verfahrensstadien geben. Verständlicherweise können die Internetseiten lediglich ein erstes Informationsangebot sein und die Arbeit eines erfahrenen Strafverteidigers nicht ersetzen.
Besondere Verfahrensstadien und Verfahrensarten
- Pflichtverteidigung Das Gericht hat Ihnen aufgegeben, sich einen Pflichtverteidiger zu suchen, weil ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vorliegt? Weshalb Sie dieser Aufforderung unbedingt nachkommen sollten und was es darüber hinaus zu beachten gilt, erfahren Sie auf der Seite http://www.pflichtverteidiger-notwendige-verteidigung.de.
- Untersuchungshaft: Falls einer ihrer Angehörigen oder Bekannten verhaftet worden ist, finden Sie unter
http://www.rechtsanwalt-haftbefehl.de einige Ratschläge, wie Sie ihm zeitnah und bestmöglich helfen können, damit er möglichst schnell wieder frei kommt. - Europäischer Haftbefehl: Weiterhin finden Sie Tipps und Hinweise zum Europäischen Haftbefehl online unter: http://www.europäischer-haftbefehl.de
- Wiederaufnahme: Unter welchen Voraussetzungen ein Strafverfahren neu aufgerollt, d. h. nach rechtskräftigem Abschluss wieder aufgenommen werden kann, erörtern wir auf der Seite http://www.wiederaufnahme-strafsachen.de
- Punkte in Flensburg: Warum man bereits gegen den ersten Punkt in Flensburg juristisch vorgehen sollte und andere oft gestellte Fragen zum Verkehrszentralregister beantworten wir unter: http://www.rechtsanwalt-punkte-in-flensburg.de
- Gnadengesuch: Informationen zur Möglichkeit, durch ein Gnadengesuch eine rechtskräftig verhängte Strafe vollständig oder aufheben oder umwandeln zu lassen, geben wir auf der Seite http://www.gnadengesuch-berlin.de