Europäische Menschenrechtskonvention: Das Recht auf ein faires Verfahren
Im Beschluss des Bundesgerichtshofes (1 StR 366/23) vom 5. März 2024 spielte die Europäische Menschenrechtskonvention eine wichtige Rolle. Doch worum handelt es sich dabei überhaupt? Die Europäische Menschenrechtskonvention, die üblicherweise als EMRK abgekürzt wird, bildet das Fundament des Menschenrechtsschutzes in Europa. Sie wurde am 4. November 1950 von 13 Mitgliedstaaten des Europarates unterzeichnet. Sie sichert grundlegende bürgerliche und politische Rechte. Im Beschluss des Bundesgerichtshofes ging es um Art. 6 EMRK, der ein Recht auf ein faires Verfahren garantiert. Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK lautet wie folgt: „Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf...