Tödliche Winterbesteigung am Großglockner: Prüfung nach deutschem Strafrecht
In seinem Urteil aus dem Frühjahr 2025 verurteilte das Landgericht Innsbruck eines 37-jährigen Alpinisten wegen grob fahrlässiger Tötung (§ 81 Abs. 1 Z 1 öStGB), nachdem seine 33-jährige Lebensgefährtin bei einer gemeinsamen Winterbesteigung des Großglockner (3.798 Meter) ums Leben gekommen war. Über die eingelegten Rechtsmittel entscheidet nun das Oberlandesgericht Innsbruck. Jenseits der österreichischen rechtlichen Würdigung des Falles stellt sich die Frage, wie der Sachverhalt nach deutschem Recht zu bewerten wäre. In einem etwaigen Rechtsgutachten wäre dabei zunächst an ein vorsätzliches Tötungsdelikt durch Unterlassen (§§ 212, 13 Abs. 1 StGB) zu denken, bevor ggf. auf eine fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)...

