Kategorie: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Straßenverkehr im Sinne gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB können nicht nur öffentliche Verkehrswege, sondern auch private Verkehrsflächen sein. Inwiefern private Verkehrsflächen Teil des Straßenverkehrs sind hängt hierbei jedoch stark vom Einzelfall ab, weshalb angesichts der zentralen Bedeutung des Begriffs des Straßenverkehrs im Rahmen der Straßenverkehrsdelikte ein deutliches Klärungsbedürfnis dahingehend besteht, unter welchen Umständen bestimmte private Verkehrsflächen einen Teil des Straßenverkehrs darstellen. In Anbetracht dessen setzte sich der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 4. Februar 2004 (4 StR 377/03) damit auseinander, wann das Betriebsgelände eines Unternehmens unter den Begriff des Straßenverkehrs gemäß § 315b StGB fällt. Der...
Der Bundesgerichtshof hat sich mit Beschluss vom 04. Juni 2019 – 4 StR 116/19 – zu den Merkmalen eines qualifizierten Nötigungsmittels im Sinne der §§ 255, 250 Abs. 1 Nr. 1 b) StGB geäußert.
Wer vorhat, vorsätzlich einen vollendeten Auffahrunfall zu verursachen, um sich durch die Versicherungsleistungen eines anderen Verkehrsteilnehmers einen Vorteil zu verschaffen, sollte aufmerksam mitlesen. Denn der klassische Fall des Versicherungsbetrugs durch das absichtliche Herbeiführen eines Auffahrunfalls kann unter Umständen auch einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen. Doch nicht gleich jeder absichtliche Auffahrunfall reicht für die Annahme einer konkreten Gefahr von Leib oder Leben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert aus. Die Frage danach, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom vom 25. April 2012 – 4 StR 667/11 behandelt. Dort hatte nämlich der Beschuldigte sein...