Erpressung – Begründet eine Nötigung zur Begehung einer Straftat einen Vermögensnachteil beim Betroffenen?
Die Erpressung spielt in strafrechtlichen Klausuren häufig eine große Rolle und ist für die Examensvorbereitung daher unerlässlich. Es handelt sich bei der Erpressung um ein Vermögensdelikt, das sowohl das Vermögen des Geschädigten als auch dessen Entscheidungsfreiheit schützt. Nach § 253 StGB macht sich wegen Erpressung strafbar, wer den Betroffenen mittels Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dem Betroffenen hierdurch einen Vermögensnachteil zufügt. Die räuberische Erpressung gemäß § 255 StGB stellt eine Qualifikation zur einfachen Erpressung dar. Hiernach macht sich strafbar, wer die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter...