Denkzettel verpasst: Wegnahme des Handys
Ein spannendes Delikt im Strafrecht ist der Raub, welcher im § 249 StGB geregelt ist. Neben seiner Relevanz in der Praxis wird er auch in Strafrechtsklausuren häufig thematisiert. Dabei ähnelt er in vielerlei Hinsicht dem Diebstahl. Während beide den Aspekt der Wegnahme von fremdem Besitz gemeinsam haben, unterscheiden sie sich aber in der Art und Weise, wie diese Tat begangen wird. Der Diebstahl erfolgt ohne die Anwendung von Gewalt. Für den Raub dagegen wird Gewalt angewandt, beziehungsweise mit dieser gedroht. Was beide dagegen gemeinsam haben, ist die Notwendigkeit einer Zueignungsabsicht. Diese besteht aus zwei Komponenten: der Absicht, sich oder einem...