Kategorie: Jugendstrafrecht

Erziehung vor Strafe: Das Jugendstrafrecht

Wird ein Jugendlicher genauso bestraft wie ein Erwachsener? Um flexible, altersangemessene Maßnahmen anzuwenden und den Entwicklungsstand von jungen Leuten zu berücksichtigen, gibt es das Jugendstrafrecht. Beim Jugendstrafrecht, insbesondere bei den Erziehungsmaßregeln und den Zuchtmitteln, steht nicht die Strafe im Vordergrund, vielmehr sollen die Maßnahmen den Jugendlichen erziehen und vor erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. So beschreibt es der § 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG). Die härteste Sanktion im Jugendstrafrecht ist die Jugendstrafe, die einen Freiheitsentzug vorsieht und nur zu verhängen ist, wenn nach § 17 Abs. 2 JGG eine schädliche Neigung oder die Schwere der Schuld vorliegt. Mit den Voraussetzungen...

4 Jahre Jugendstrafe – zu hart?

Die härteste Sanktion im Jugendstrafrecht ist die Jugendstrafe nach § 17 JGG. Diese kann nach § 17 Abs. 2 JGG nur verhängt werden, wenn eine schädliche Neigung vorliegt oder wenn die Schwere der Schuld festgestellt wird. Zudem ist die Jugendstrafe nach § 18 Abs. 2 JGG so zu bemessen, dass die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist. Auch der Bundesgerichtshof (4 StR 177/22) musste sich in seinem Beschluss vom 21. Juli 2022 mit dieser erzieherischen Einwirkung nach § 18 Abs. 2 JGG auseinandersetzen. Der Angeklagte im hiesigen Fall war zur Tatzeit 19 Jahre alt, als er im Rahmen eines Streits um...

Schmuggelversuch vor den Augen der Justiz

Die Sanktionen im Jugendstrafrecht unterscheiden sich größtenteils von denen im Erwachsenenstrafrecht. So sind mögliche Sanktionen Erziehungsmaßregeln wie Weisungen, Zuchtmittel oder auch die Jugendstrafe. Die schärfste Maßnahme ist die Jugendstrafe, die im § 17 JGG geregelt ist und nach Abs. 1 einen Freiheitsentzug in einer für ihren Vollzug vorgesehenen Einrichtung vorsieht. Verhängt wird eine Jugendstrafe nach Abs. 2 wegen schädlicher Neigungen des Jugendlichen oder wegen der Schwere der Schuld. Auch der Bundesgerichtshof (2 StR 435/21) musste sich in seinem Beschluss vom 1. Juni 2022 mit der Jugendstrafe auseinandersetzen. Das Landgericht Bonn verurteilte den Angeklagten im vorliegenden Fall wegen versuchten schweren Raubes,...

Auf den Boden gelegt und geweint – Wann wird Jugendstrafrecht angewandt?

In der Strafjustiz wird zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht unterschieden. Im Jugendstrafrecht geht es vor allem um den Erziehungsgedanken, den die Strafe tragen soll. Unterschiede gibt es dabei unter anderem bei der Länge der Strafe; bei Jugendlichen fällt diese in der Regel niedriger aus. Doch für wen gilt das Jugendstrafrecht? Bei Jugendlichen im Alter von 14-17 Jahren wird immer Jugendstrafrecht angewandt. Wenn ein Angeklagter 22 Jahre oder älter ist, wird dagegen immer nach Erwachsenenstrafrecht bestraft. Bei Heranwachsenden, die zur Tatzeit 18-21 Jahre alt sind, wird es dann etwas komplizierter. Hier kommt es darauf an, ob sich der Heranwachsende noch in einer...

Neues Vermögensabschöpfungsrecht ist auch ohne Ermessensvorbehalt auf das Jugendstrafrecht anwendbar

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, was zu befürchten war: Das neue Vermögensabschöpfungsrecht kann auch auf Jugendliche und Heranwachsende angewendet werden – und zwar ohne einen besonderen Ermessensvorbehalt. Anlass dieser Klarstellung war ein Urteil des Landgerichts Dortmund. Dieses hatte den Angeklagten wegen schweren Raubes in vier Fällen und besonders schweren Raubes zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Außerdem hatte es die Einziehung eines vermeintlich bei dem Angeklagten sichergestellten Betrages in Höhe von 6.800 Euro und die Sicherstellung des Wertersatzes aus den Raubtaten in Höhe von 35.782,70 € angeordnet. Problematisch war bei der Entscheidung, dass das Landgericht in seinem...

Wie das Jugendstrafrecht auf Straftaten im Erwachsenenalter angewandt werden kann

Die Anwendung des Jugendstrafrechts bietet viele Chancen für eine erfolgreiche Verteidigung. Denn im Jugendstrafrecht gibt es, anders als im Erwachsenenstrafrecht, auch bei erheblichen Vorwürfen keine festen Strafrahmen und deutlich weitreichendere Möglichkeiten zur Einstellung des Verfahrens. Ein weiterer Vorteil ist, dass bei mehreren Tatvorwürfen unter bestimmten Voraussetzungen insgesamt Jugendstrafrecht angewendet werden kann, auch wenn einige der Vorwürfe bereits im Erwachsenenalter begangen worden sind.

AG Potsdam oder AG Tiergarten? BGH bestimmt Gerichtsstand im Jugendstrafverfahren

Über Zuständigkeitsfragen wird regelmäßig gestritten. Dabei werden von der betroffenen Stelle oftmals zahlreiche Argumente vorgetragen, weshalb sie selbst gerade nicht zuständig sein sollte. Nicht zuletzt deshalb stellt man sich die Prüfung der eigenen Zuständigkeit einer staatlichen Stelle scherzhaft als Frage nach dem „Warum ich?“ vor. Auch die Jugendrichter des Amtsgerichts Potsdam und des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin waren sich nicht sicher, wer für das betreffende Jugendstrafverfahren zuständig sein sollte. Schließlich musste der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) den Gerichtsstand bestimmen, Beschluss vom 02. November 2017 – 2 ARs 372/17 und 2 ARs 224/17. Diese Entscheidung wirft gleich zwei Fragen auf. Wieso...