Erziehung vor Strafe: Das Jugendstrafrecht

Wird ein Jugendlicher genauso bestraft wie ein Erwachsener? Um flexible, altersangemessene Maßnahmen anzuwenden und den Entwicklungsstand von jungen Leuten zu berücksichtigen, gibt es das Jugendstrafrecht. Beim Jugendstrafrecht, insbesondere bei den Erziehungsmaßregeln und den Zuchtmitteln, steht nicht die Strafe im Vordergrund, vielmehr sollen die Maßnahmen den Jugendlichen erziehen und vor erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken.

So beschreibt es der § 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG). Die härteste Sanktion im Jugendstrafrecht ist die Jugendstrafe, die einen Freiheitsentzug vorsieht und nur zu verhängen ist, wenn nach § 17 Abs. 2 JGG eine schädliche Neigung oder die Schwere der Schuld vorliegt.

Mit den Voraussetzungen der Jugendstrafe hat sich auch der Bundesgerichtshof (1 StR 352/22) in seinem Beschluss vom 20. Oktober 2022 beschäftigt.

Der Angeklagte im hiesigen Fall wurde vom Landgericht Stuttgart wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, wobei die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der Bundesgerichtshof hat jedoch eine Verletzung materiellen Rechts festgestellt, sodass die Revision des Angeklagten Erfolg hat. Nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofes hat das Landgericht den Erziehungsgedanken bei der Bemessung der Jugendstrafe zwar angesprochen, jedoch hat es sich hauptsächlich am Erwachsenenstrafrecht orientiert. Es müsse jedoch unter anderem auch der bisherige Werdegang des Angeklagten berücksichtigt werden sowie begründet werden, warum Zuchtmittel im vorliegenden Fall nicht ausreichend sind.

Zuletzt führt der Bundesgerichtshof aus, dass der Erziehungsgedanke in den Urteilsgründen mehr Beachtung geschenkt werden muss, und das Gewicht des Tatunrechts mit den Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Angeklagten abgewogen werden soll. Pauschale Ausführungen sind dafür nicht ausreichend.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Strafverteidiger aus Berlin-Kreuzberg

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