Verschlagwortet: Jugendstrafrecht
Wird ein Jugendlicher genauso bestraft wie ein Erwachsener? Um flexible, altersangemessene Maßnahmen anzuwenden und den Entwicklungsstand von jungen Leuten zu berücksichtigen, gibt es das Jugendstrafrecht. Beim Jugendstrafrecht, insbesondere bei den Erziehungsmaßregeln und den Zuchtmitteln, steht nicht die Strafe im Vordergrund, vielmehr sollen die Maßnahmen den Jugendlichen erziehen und vor erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. So beschreibt es der § 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG). Die härteste Sanktion im Jugendstrafrecht ist die Jugendstrafe, die einen Freiheitsentzug vorsieht und nur zu verhängen ist, wenn nach § 17 Abs. 2 JGG eine schädliche Neigung oder die Schwere der Schuld vorliegt. Mit den Voraussetzungen...
Die härteste Sanktion im Jugendstrafrecht ist die Jugendstrafe nach § 17 JGG. Diese kann nach § 17 Abs. 2 JGG nur verhängt werden, wenn eine schädliche Neigung vorliegt oder wenn die Schwere der Schuld festgestellt wird. Zudem ist die Jugendstrafe nach § 18 Abs. 2 JGG so zu bemessen, dass die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist. Auch der Bundesgerichtshof (4 StR 177/22) musste sich in seinem Beschluss vom 21. Juli 2022 mit dieser erzieherischen Einwirkung nach § 18 Abs. 2 JGG auseinandersetzen. Der Angeklagte im hiesigen Fall war zur Tatzeit 19 Jahre alt, als er im Rahmen eines Streits um...
Die Sanktionen im Jugendstrafrecht unterscheiden sich größtenteils von denen im Erwachsenenstrafrecht. So sind mögliche Sanktionen Erziehungsmaßregeln wie Weisungen, Zuchtmittel oder auch die Jugendstrafe. Die schärfste Maßnahme ist die Jugendstrafe, die im § 17 JGG geregelt ist und nach Abs. 1 einen Freiheitsentzug in einer für ihren Vollzug vorgesehenen Einrichtung vorsieht. Verhängt wird eine Jugendstrafe nach Abs. 2 wegen schädlicher Neigungen des Jugendlichen oder wegen der Schwere der Schuld. Auch der Bundesgerichtshof (2 StR 435/21) musste sich in seinem Beschluss vom 1. Juni 2022 mit der Jugendstrafe auseinandersetzen. Das Landgericht Bonn verurteilte den Angeklagten im vorliegenden Fall wegen versuchten schweren Raubes,...
In der Strafjustiz wird zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht unterschieden. Im Jugendstrafrecht geht es vor allem um den Erziehungsgedanken, den die Strafe tragen soll. Unterschiede gibt es dabei unter anderem bei der Länge der Strafe; bei Jugendlichen fällt diese in der Regel niedriger aus. Doch für wen gilt das Jugendstrafrecht? Bei Jugendlichen im Alter von 14-17 Jahren wird immer Jugendstrafrecht angewandt. Wenn ein Angeklagter 22 Jahre oder älter ist, wird dagegen immer nach Erwachsenenstrafrecht bestraft. Bei Heranwachsenden, die zur Tatzeit 18-21 Jahre alt sind, wird es dann etwas komplizierter. Hier kommt es darauf an, ob sich der Heranwachsende noch in einer...
Über Zuständigkeitsfragen wird regelmäßig gestritten. Dabei werden von der betroffenen Stelle oftmals zahlreiche Argumente vorgetragen, weshalb sie selbst gerade nicht zuständig sein sollte. Nicht zuletzt deshalb stellt man sich die Prüfung der eigenen Zuständigkeit einer staatlichen Stelle scherzhaft als Frage nach dem „Warum ich?“ vor. Auch die Jugendrichter des Amtsgerichts Potsdam und des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin waren sich nicht sicher, wer für das betreffende Jugendstrafverfahren zuständig sein sollte. Schließlich musste der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) den Gerichtsstand bestimmen, Beschluss vom 02. November 2017 – 2 ARs 372/17 und 2 ARs 224/17. Diese Entscheidung wirft gleich zwei Fragen auf. Wieso...
Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Gregor Zillich: Wo sind wir hier? – vor dem AG Tiergarten – Unschuldiger Jugendlicher wird rechtswidrig nicht freigesprochen Heute fand die Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter beim Amtsgericht Tiergarten gegen meinen Mandanten statt. Dem – unschuldigen – 15-jährigen Schüler war immerhin vorgeworfen worden, eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Andere Schüler sollten gehört haben, dass mein Mandant es womöglich gewesen sein sollte, der innerhalb der fünfminütigen Unterrichtspause Pfefferspray im Klassenzimmer versprüht hätte. Die Lehrerin kam in den Klassenraum zurück und hatte zweimal gehustet, alle anderen in der Klasse fanden es lustig; keiner war es gewesen, keiner wusste...