Kategorie: Erpresserischer Menschenraub

Überfall: Als Postbote ausgegeben

Die Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe ist ein bekanntes Problem in einer Strafrechtsklausur. Um in einem Fall zu entscheiden, ob es um einen Täter handelt oder um jemanden, der Beihilfe leistet, gibt es zwei Ansichten. Nach der Ansicht der Tatherrschaftslehre kommt es auf die Tatherrschaft an. Täter ist demnach, wer die Tatherrschaft hat, also wer das Geschehen steuert, wobei auch derjenige das Geschehen in den Händen hält, der jederzeit eingreifen könnte. Nach einer anderen Ansicht ist das Tatinteresse, der Umfang der Tatbeteiligung und der Wille zur Tatherrschaft  für die Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft entscheidend. Mit der Frage; „Beihilfe oder...

Die tätige Reue beim erpresserischen Menschenraub

Der erpresserische Menschenraub gemäß § 239a Abs. 1 StGB nimmt in Uniklausuren und im ersten Staatsexamen zwar meist eine eher untergeordnete Rolle ein, wird aber im zweiten Staatsexamen umso häufiger geprüft. Auch in der Praxis ist insbesondere die Abgrenzung des erpresserischen Menschenraubs zum einfachen Raub und der Erpressung angesichts der hohen Strafandrohung von nicht unter fünf Jahren von Bedeutung. § 239a StGB lautet: „Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu einer Erpressung (§ 253) auszunutzen, oder wer die von...

Der Begriff des Sich-Bemächtigens beim erpresserischen Menschenraub

Der erpresserische Menschenraub spielt im ersten Staatsexamen eher eine untergeordnete Rolle. Dafür wird er im zweiten Staatsexamen umso mehr geprüft, wobei es hauptsächlich darum geht, den Tatbestand auszuschließen und von den Examenskandidaten etwas zur stabilen Bemächtigungslage zu hören. Denn sowohl der erpresserische Menschenraub als auch die Geiselnahme setzen voraus, dass die Bemächtigungssituation im Zwei-Personen-Verhältnis eine gewisse Stabilisierung erfahren hat. Doch was heißt eigentlich das Sich-Bemächtigen? Wir wiederholen die Definition in unserer wöchentlichen Definitionsreihe. § 239a Abs. 1 StGB lautet: Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines...

Der Begriff der Entführung beim erpresserischen Menschenraub

Der Tatbestand des erpresserischen Menschenraubs wird in Klausuren häufig übersehen, dabei ist er insbesondere im Zwei-Personen-Verhältnis nicht ganz unproblematisch und erlangt im Rahmen des Meinungsstreits über das Verhältnis von Raub und Erpressung besondere Relevanz. Auch in der Praxis ist die Abgrenzung des erpresserischen Menschenraubs zum einfachen Raub und der Erpressung in Anbetracht der hohen Strafandrohung von nicht unter fünf Jahren wichtig. Deswegen soll an dieser Stelle die erste Tatvariante, das Entführen, definiert werden. § 239a StGB lautet: Wer einen Menschen entführt (…), um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu...

Fehlgeschlagener Suizid kostet ganze Familie das Leben

Immer wenn ein neues Ermittlerteam im Tatort erscheint, ist man gespannt, wie die Neuen auftreten. In Frankfurt machten die Kommissare Anna Janneke (Margarita Broich) und Paul Brix (Wolfram Koch) am 17. Mai 2015 einen guten Eindruck. Kein großes Vorgeplänkel, Telefon in die Steckdose und schon werden die Ermittler zu ihrem ersten Fall gerufen. Dieser stellt sich etwas ungewöhnlich dar. Denn an ihrem Tatort finden die Kommissare nicht nur eine Leiche, sondern gleich drei – Herr und Frau Sanders sowie ihr kleiner Sohn. Die Tochter Jule und ihre Freundin Miranda sind verschwunden. Möglicherweise wurden die Mädchen entführt. Je nachdem, was der...