Kategorie: Versuch

Egal ob versuchte Körperverletzung, versuchte Urkundenfälschung, versuchter Betrug oder versuchter Totschlag – ein Versuch kann milder bestraft werden als eine vollendete Tat. Unter Umständen ist sogar ein Rücktritt vom Versuch möglich, der zu einer Straffreiheit führt.

Töten oder Habseligkeiten beschützen?

Von dem Versuch einer Straftat wieder zurücktreten? Das ist nach dem persönlichen Strafaufhebungsgrund des Rücktritts gem. § 24 StGB möglich. Nach § 24 Abs. 1 S. 1 StGB wird „wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Dabei ist ein wichtiges Stichwort die Freiwilligkeit, mit der sich auch der Bundesgerichtshof (1 StR 330/22) in seinem Beschluss vom 16. November 2022 beschäftigen musste. In dem, der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugrundeliegenden Sachverhalt wurde der obdachlose Angeklagte, nachdem er ein hochwertiges Fahrrad geklaut hatte, vom Eigentümer gestellt. Der Angeklagter war dabei durch Alkohol- und Drogenkonsum...

Wenn die Eifersucht überhandnimmt

Wann ist man schuldunfähig und kann für die begangene Straftat nicht belangt werden? Nach dem § 20 StGB handelt ohne Schuld, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Dabei wird viel Raum für Interpretation gelassen, was oftmals zu Problem führen kann. Im hiesigen Fall vom 18. Mai 2022 musste sich der Bundesgerichtshof (6 StR 470/21) mit dem „Eifersuchtswahn“ beschäftigen. Der Angeklagte hatte die überwertige wahnhafte Idee entwickelt, dass eine Ehefrau...

Gefährliche Wahnvorstellung – Heimtückischer Mord?

Eines der problematischsten Mordmerkmale ist die Heimtücke. Doch woraus besteht diese überhaupt? Heimtückisch handelt, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Diese Definition ist jedoch recht weit gefasst und wird daher häufig kritisiert. Im vorliegenden Fall des Bundesgerichtshofes (4 StR 491/21) vom 15. Februar 2022 ging es hauptsächlich um die Arglosigkeit des Opfers. Arglos ist, wer sich zum Zeitpunkt der Tat keines tätlichen Angriffs auf seine körperliche Unversehrtheit oder sein Leben versieht. Der Angeklagte im hiesigen Fall litt an einer paranoiden Schizophrenie und entwickelte die Wahnvorstellung, dass seine von ihm getrennt lebende Ehefrau im Familienkreis gegen...

Der Versuchsbeginn beim Wohnungseinbruchdiebstahl

Der Versuch einer Straftat taucht in strafrechtlichen Klausuren sowie in der Praxis freilich immer wieder auf. Dabei ergründet insbesondere die Abgrenzung der Versuchsstrafbarkeit zur Vorbereitungshandlung immer wieder Probleme. Was genau ist überhaupt unter dem Versuch einer Straftat zu verstehen? Gemäß § 22 Strafgesetzbuch (StGB) versucht eine Straftat, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Die Problematik des Bestimmens dieses Zeitpunkts, wann genau man zu einer Tat unmittelbar ansetzt, wurde vom Bundesgerichtshof in diversen Urteilen veranschaulicht. Demzufolge muss der Täter aus eigener subjektiver Sicht die Schwelle zum „Jetzt geht’s los“ überschritten haben, so dass die...

„Cash Trapping“ – Diebstahl

Der Versuch begegnet einem in strafrechtlichen Klausuren sowie in der Praxis gewiss immer wieder. Gemäß § 22 StGB versucht eine Straftat, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Die Problematik des Bestimmens dieses Zeitpunkts, wann genau man zu einer Tat unmittelbar ansetzt, wurde vom Bundesgerichtshof in diversen Urteilen veranschaulicht. Demnach muss der Täter aus eigener subjektiver Sicht die Schwelle zum „Jetzt geht’s los“ überschritten haben, sodass die eigene Handlung ohne weitere wesentliche Zwischenschritte in den Taterfolg mündet, das Rechtsgut mithin bereits konkret gefährdet erscheint. Für den Versuchsbeginn beim Diebstahl reicht regelmäßig ein Angriff auf...

Versuchsbeginn beim Diebstahl

Der Versuch begegnet einem in strafrechtlichen Klausuren sowie in der Praxis gewiss immer wieder. Insbesondere die Abgrenzung der Versuchsstrafbarkeit zur Vorbereitungshandlung ergründet dabei immer wieder Probleme, da nicht jede Vorbereitungshandlung einer Straftat unter die Versuchsstrafbarkeit fällt. Gemäß § 22 StGB versucht eine Straftat, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Die Problematik des Bestimmens dieses Zeitpunkts, wann genau man zu einer Tat unmittelbar ansetzt, wurde vom Bundesgerichtshof in diversen Urteilen veranschaulicht. Dementsprechend muss der Täter aus eigener subjektiver Sicht die Schwelle zum „Jetzt geht’s los“ überschritten haben, sodass die eigene Handlung ohne weitere wesentliche...

Versuchter Einbruch bei schalldämpfender Verhüllung vor Aufbruch eines Zigarettenautomaten?

Der Versuch begegnet einem im Strafrecht immer wieder. Sowohl in strafrechtlichen Klausuren als auch in der Praxis. Dabei bereitet insbesondere die Abgrenzung der Versuchsstrafbarkeit zur straflosen Vorbereitungshandlung immer wieder Probleme, da nicht jede Vorbereitungshandlung einer Straftat unter die Versuchsstrafbarkeit fällt. Ein Ansatzpunkt zur Abgrenzung stellt der § 22 StGB dar, der den Begriff des Versuches bestimmt. Hiernach versucht eine Straftat, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Wann genau man zu einer Tat unmittelbar ansetzt, hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Urteilen konkretisiert. Demzufolge muss man aus eigener Sicht die Schwelle zum „Jetzt geht’s los“...