Kategorie: Versuch

Gefährliche Wahnvorstellung – Heimtückischer Mord?

Eines der problematischsten Mordmerkmale ist die Heimtücke. Doch woraus besteht diese überhaupt? Heimtückisch handelt, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Diese Definition ist jedoch recht weit gefasst und wird daher häufig kritisiert. Im vorliegenden Fall des Bundesgerichtshofes (4 StR 491/21) vom 15. Februar 2022 ging es hauptsächlich um die Arglosigkeit des Opfers. Arglos ist, wer sich zum Zeitpunkt der Tat keines tätlichen Angriffs auf seine körperliche Unversehrtheit oder sein Leben versieht. Der Angeklagte im hiesigen Fall litt an einer paranoiden Schizophrenie und entwickelte die Wahnvorstellung, dass seine von ihm getrennt lebende Ehefrau im Familienkreis gegen...

Der Versuchsbeginn beim Wohnungseinbruchdiebstahl

Der Versuch einer Straftat taucht in strafrechtlichen Klausuren sowie in der Praxis freilich immer wieder auf. Dabei ergründet insbesondere die Abgrenzung der Versuchsstrafbarkeit zur Vorbereitungshandlung immer wieder Probleme. Was genau ist überhaupt unter dem Versuch einer Straftat zu verstehen? Gemäß § 22 Strafgesetzbuch (StGB) versucht eine Straftat, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Die Problematik des Bestimmens dieses Zeitpunkts, wann genau man zu einer Tat unmittelbar ansetzt, wurde vom Bundesgerichtshof in diversen Urteilen veranschaulicht. Demzufolge muss der Täter aus eigener subjektiver Sicht die Schwelle zum „Jetzt geht’s los“ überschritten haben, so dass die...

„Cash Trapping“ – Diebstahl

Der Versuch begegnet einem in strafrechtlichen Klausuren sowie in der Praxis gewiss immer wieder. Gemäß § 22 StGB versucht eine Straftat, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Die Problematik des Bestimmens dieses Zeitpunkts, wann genau man zu einer Tat unmittelbar ansetzt, wurde vom Bundesgerichtshof in diversen Urteilen veranschaulicht. Demnach muss der Täter aus eigener subjektiver Sicht die Schwelle zum „Jetzt geht’s los“ überschritten haben, sodass die eigene Handlung ohne weitere wesentliche Zwischenschritte in den Taterfolg mündet, das Rechtsgut mithin bereits konkret gefährdet erscheint. Für den Versuchsbeginn beim Diebstahl reicht regelmäßig ein Angriff auf...

Versuchsbeginn beim Diebstahl

Der Versuch begegnet einem in strafrechtlichen Klausuren sowie in der Praxis gewiss immer wieder. Insbesondere die Abgrenzung der Versuchsstrafbarkeit zur Vorbereitungshandlung ergründet dabei immer wieder Probleme, da nicht jede Vorbereitungshandlung einer Straftat unter die Versuchsstrafbarkeit fällt. Gemäß § 22 StGB versucht eine Straftat, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Die Problematik des Bestimmens dieses Zeitpunkts, wann genau man zu einer Tat unmittelbar ansetzt, wurde vom Bundesgerichtshof in diversen Urteilen veranschaulicht. Dementsprechend muss der Täter aus eigener subjektiver Sicht die Schwelle zum „Jetzt geht’s los“ überschritten haben, sodass die eigene Handlung ohne weitere wesentliche...

Versuchter Einbruch bei schalldämpfender Verhüllung vor Aufbruch eines Zigarettenautomaten?

Der Versuch begegnet einem im Strafrecht immer wieder. Sowohl in strafrechtlichen Klausuren als auch in der Praxis. Dabei bereitet insbesondere die Abgrenzung der Versuchsstrafbarkeit zur straflosen Vorbereitungshandlung immer wieder Probleme, da nicht jede Vorbereitungshandlung einer Straftat unter die Versuchsstrafbarkeit fällt. Ein Ansatzpunkt zur Abgrenzung stellt der § 22 StGB dar, der den Begriff des Versuches bestimmt. Hiernach versucht eine Straftat, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Wann genau man zu einer Tat unmittelbar ansetzt, hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Urteilen konkretisiert. Demzufolge muss man aus eigener Sicht die Schwelle zum „Jetzt geht’s los“...

Die vergiftete Babynahrung und der Rücktritt von einem beendeten Versuch

Ein strafrechtlicher Rücktritt vom Versuch ist gemäß § 24 Abs. 1 StGB gegeben, wenn ein Täter freiwillig eine weitere Ausführung seiner Tat aufgibt (bei einem unbeendeten Versuch) oder deren Vollendung verhindert (bei einem beendeten Versuch). In seiner Entscheidung vom 05. Juni 2019 (1 StR 34/19) musste sich der Bundesgerichtshof mit der Frage auseinandersetzen, ob bei einem Rücktritt von einem beendeten Versuch an die Verhinderung des Erfolgseintritts über die bloße Ursächlichkeit des Rücktrittsverhalten hinaus weitere Anforderungen zu stellen sind. In dem vorliegenden Fall kaufte sich der Angeklagte fünf Gläser mit Babynahrung, öffnete diese und fügte der Babynahrung jeweils eine tödliche Dosis...

Eine Erhöhung des Entdeckungsrisikos schließt die Freiwilligkeit bei einem Rücktritt grundsätzlich nicht aus

Als persönlicher Strafaufhebungsgrund stellt der Rücktritt gemäß § 24 StGB eine Möglichkeit dar, die bereits eingetretene Strafbarkeit wegen einer rechtswidrig und schuldhaft versuchten Straftat rückwirkend wieder aufzuheben. Bei einem Rücktritt vom Versuch wird gemäß § 24 Abs. 1 StGB nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder sich freiwillig und ernsthaft bemüht den Erfolgseintritt der Tat zu verhindern.  Eine ausschlaggebende Voraussetzung ist hierbei, dass der Täter sich freiwillig, also aus autonomen Gründen dazu entscheidet, zurückzutreten. Ein Täter darf mithin nicht durch eine äußere Zwangslage oder inneren seelischen Druck dazu bestimmt werden, die weitere Ausführung der Tat zu...