Kategorie: Diebstahl, § 242 StGB

§ 242 StGB erfasst den einfachen Diebstahl. Wesentliches Merkmal des Diebstahls ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache, in der Absicht, sich diese rechtswidrig zuzueignen. Der einfache Diebstahl ist kriminologisch ein „Einstiegsdelikt“ für Ersttäter. Für einen einfachen Diebstahl kann als Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe verhängt werden.

Suche nach dem „E-Bike-Dieb“ – Räuberischer Diebstahl

Die Lösung einer Prüfung im Strafrecht kann oftmals zu Ergebnissen kommen, die im ersten Moment nicht sehr offensichtlich erscheinen. So auch im hiesigen Fall des Bundesgerichtshofes, der sich um den räuberischen Diebstahl dreht.  Des räuberischen Diebstahls macht sich strafbar, wer „bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Guten zu erhalten“. So schien das Merkmal „auf frischer Tat betroffen“ im ersten Moment offensichtlich gegeben, doch stellte der Bundesgerichtshof (4 StR 451/22) in seinem Beschluss vom 14. März 2023 Gegenteiliges fest. ...

Mehr als nur ein Geständnis

Wenn der Beschuldigte in einem Strafprozess den gegen ihn erhobenen Tatvorwurf gesteht, legt er ein Geständnis ab. Dieses fließt dann in die Überzeugungsbildung des Gerichts ein, kann diese aber nicht ersetzen. Mit der Thematik des Geständnisses und inwiefern sie für die Verurteilung des Angeklagten ausreicht, musste sich auch der Bundesgerichtshof (2 StR 53/22) in seinem Beschluss vom 6. Juli 2022 auseinandersetzen. Der Angeklagte im hiesigen Fall wurde wegen Diebstahls in 17 Fällen, in Tatmehrheit mit Betrug in 29 Fällen sowie weiteren Straftaten vom Landgericht Kassel zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Verurteilung des Angeklagten in...

Versteckter Schlüssel – Wohnungseinbruchdiebstahl

Der klausurrelevante § 244 Strafgesetzbuch (StGB) normiert Qualifikationen zum Diebstahl gemäß § 242 StGB und enthält dabei drei verschiedene Tatvarianten. Wenn der Grundtatbestand des § 242 StGB einschlägig ist, kann der § 244 StGB geprüft werden und der Strafrahmen verschiebt sich von einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu zehn Jahren. Eine der Tatvarianten ist der Wohnungseinbruchdiebstahl, der im § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB geregelt ist. Dieser ist anzunehmen, wenn der Täter bei der Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem...

Der Versuchsbeginn beim Wohnungseinbruchdiebstahl

Der Versuch einer Straftat taucht in strafrechtlichen Klausuren sowie in der Praxis freilich immer wieder auf. Dabei ergründet insbesondere die Abgrenzung der Versuchsstrafbarkeit zur Vorbereitungshandlung immer wieder Probleme. Was genau ist überhaupt unter dem Versuch einer Straftat zu verstehen? Gemäß § 22 Strafgesetzbuch (StGB) versucht eine Straftat, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Die Problematik des Bestimmens dieses Zeitpunkts, wann genau man zu einer Tat unmittelbar ansetzt, wurde vom Bundesgerichtshof in diversen Urteilen veranschaulicht. Demzufolge muss der Täter aus eigener subjektiver Sicht die Schwelle zum „Jetzt geht’s los“ überschritten haben, so dass die...

Verloren und dann gestohlen?

Eine Voraussetzung des Diebstahls ist die Wegnahme. Diese wird definiert als der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams gegen oder ohne den Willen des bisherigen Gewahrsamsinhabers. Wichtige Aspekte zur Feststellung einer Wegnahme sind dementsprechend, ob die Sache im Gewahrsam eines anderen stand, dieser vom Täter aufgehoben und neu begründet wurde und dies gegen oder ohne den Willen desjenigen geschah, der bis zu diesem Zeitpunkt Gewahrsamsinhaber war. Gewahrsam besteht, wenn die Person die tatsächliche Sachherrschaft hat und diese von einem Herrschaftswillen getragen  wird. Die Sachherrschaft bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Der Gewahrsamsinhaber muss also eine physisch-reale Einwirkungsmöglichkeit auf die Sache...

Verwertbarkeit der Angaben aus einer ermittlungsrichterlichen Vernehmung einer Zeugin

In einem Strafverfahren kann eine Zeugenaussage ein äußerst signifikantes Beweismittel sein. So kann ein Zeuge für eine Aussage vorgeladen werden; ein Zeuge kann aber auch von sich aus zur Polizei gehen und eine Aussage machen. Im Rahmen einer richterlichen Vernehmung eines Zeugen gem. § 168c Abs. 2 Satz 1 StPO ist der Staatsanwaltschaft, dem Beschuldigten und dem Verteidiger grundsätzlich die Anwesenheit gestattet und sie sind gem. Abs. 5 hierrüber vorher zu benachrichtigen. In seinem Beschluss vom 24. Juni 2021 musste sich der Bundesgerichtshof (5 StR 67/21) mit der Frage befassen, ob die Aussage einer Zeugin in einem Strafverfahren rechtsfehlerhaft verwendet...

„Cash Trapping“ – Diebstahl

Der Versuch begegnet einem in strafrechtlichen Klausuren sowie in der Praxis gewiss immer wieder. Gemäß § 22 StGB versucht eine Straftat, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Die Problematik des Bestimmens dieses Zeitpunkts, wann genau man zu einer Tat unmittelbar ansetzt, wurde vom Bundesgerichtshof in diversen Urteilen veranschaulicht. Demnach muss der Täter aus eigener subjektiver Sicht die Schwelle zum „Jetzt geht’s los“ überschritten haben, sodass die eigene Handlung ohne weitere wesentliche Zwischenschritte in den Taterfolg mündet, das Rechtsgut mithin bereits konkret gefährdet erscheint. Für den Versuchsbeginn beim Diebstahl reicht regelmäßig ein Angriff auf...