Kategorie: Diebstahl mit Waffen

Die Strafe bei einem Diebstahl mit Waffen ist höher als bei einem einfachen Diebstahl.

Der Zimmermannshammer als gefährliches Werkzeug

Die Frage, ob ein Gegenstand ein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt, ist wohl eins der am heißesten diskutierten Themen im Strafrecht. Immer wieder muss der Bundesgerichtshof beurteilen, ob es sich bei einem konkreten Gegenstand tatsächlich um ein gefährliches Werkzeug handelt. Ein gefährliches Werkzeug ist jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Verwendung im konkreten Fall dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen. Da die Qualifizierung als gefährliches Werkzeug meist ein höheres Strafmaß bedeutet, ist eine sorgfältige Einordnung zwingend erforderlich. So auch in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2021 (1 StR 347/20), in...

Der Diebstahl mit Waffen – Kann auch ein Pfefferspray ein geeignetes Tatmittel darstellen?

Der Diebstahl mit Waffen (§ 244 StGB) stellt eine Qualifikation des einfachen Diebstahls (§ 242 StGB) dar und hat anstelle von fünf Jahren eine erhöhte Höchstfreiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB wird bestraft, wer bei einem Diebstahl Waffen oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt. Häufig ist hierbei jedoch unklar, welche Gegenstände als Waffen oder gefährliche Werkzeuge qualifizieren. Auch der Bundesgerichtshof musste sich in seiner Entscheidung vom 20. September 2017 (1 StR 112/17) damit befassen, ob ein Pfefferspray ein von § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB erfasstes Tatmittel darstellt. Der...

Diebstahl mit Waffen durch das Mitsichführen eines Seitenschneiders?

Man stelle sich einmal folgende Situation vor: Beim Einkaufen steckt man geistesabwesend und versehentlich einen Artikel ein, wobei einen das Personal erwischt. Bei der anschließenden Durchsuchung stellt sich heraus, dass man noch einen Seitenschneider mit sich trägt. Und nun der Schock – der Vorwurf des Diebstahls mit Waffen. Bei dem Seitenschneider soll es sich um ein „gefährliches Werkzeug“ gehandelt haben. Ob der Vorwurf zutreffend ist, kommt auf die konkrete Beschaffenheit des Seitenschneiders an. Die Rechtsprechung hat sich Ende letzten Jahres abermals damit beschäftigt, welche Voraussetzungen zur Annahme des Beisichführens eines gefährlichen Werkzeugs im Rahmen des schweren Raubes vorliegen müssen. In...

Kein Rückschluss von der Klingenlänge eines Messers auf das Bewusstsein des Beisichführens beim Diebstahl

Der Diebstahl mit Waffen wird nach § 244 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Im Gegensatz zum „einfachen“ Diebstahl, der in § 242 Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe belegt ist, ist diese Strafandrohung beachtlich, vor allem weil für den Angeklagten in jedem Fall eine Freiheitsstrafe zu erwarten ist. Gerechtfertigt wird diese hohe Strafandrohung vor allem mit dem vermeintlich erhöhten Unrecht und der Gefährlichkeit des Beisichführens von Waffen und gefährlichen Werkzeugen bei Diebstählen. Dass diese Gründe jedoch nicht immer greifen, auch wenn der Täter einen gefährlichen...

Der Begriff der „im Mindestmaß erhöhten Strafe“ im Sinne von § 153 Abs. 1 S. 2 StPO

In der Frage nach dem angemessenen Umgang mit Bagatelldelikten hat sich der Gesetzgeber für eine prozessuale Lösung entschieden. Anstatt darauf zu verzichten, manche Handlungen wie z. B. einfache Ladendiebstähle mit Strafe zu bedrohen und so Staatsanwaltschaft und Polizei aus den Zwängen des Legalitätsprinzips zu befreien, wird der Verfolgungszwang prozessual gelöst: Die Staatsanwaltschaft erhält die Möglichkeit, Bagatelldelikte einzustellen. Die größte Bedeutung kommt dabei § 153 Abs. 1 StPO zu. Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering...

Strafrechtsenglisch: Diebstahl und Einbruch – theft and burglary

Nachdem am Sonntag einige Beispiele für Verbrechen genannt wurden, werden heute ein paar Vergehen übersetzt. Zur Erinnerung: Vergehen heißt auf Englisch misdemeanor. Klassische Vergehensdelikte sind der Diebstahl, § 242 (theft), die Hehlerei (receiving/handling stolen goods), und der Betrug (fraud). Die Körperverletzung heißt auf Englisch bodily injury, die schwere Körperverletzung entsprechend serious bodily injury. Bekanntlich ist selbst die fahrlässige Tötung, § 222 StGB nur ein Vergehen, da die Straferwartung Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe beträgt. Fahrlässige Tötung wird mit negligent homicide übersetzt. Weitere Fahrlässigkeitsdelikten werden zu einem späteren Zeitpunkt besprochen. Für Streber: Die qualifizierten Tatbestände des § 244 Abs....