Gefährliche Wahnvorstellung – Heimtückischer Mord?

Eines der problematischsten Mordmerkmale ist die Heimtücke. Doch woraus besteht diese überhaupt? Heimtückisch handelt, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Diese Definition ist jedoch recht weit gefasst und wird daher häufig kritisiert.

Im vorliegenden Fall des Bundesgerichtshofes (4 StR 491/21) vom 15. Februar 2022 ging es hauptsächlich um die Arglosigkeit des Opfers. Arglos ist, wer sich zum Zeitpunkt der Tat keines tätlichen Angriffs auf seine körperliche Unversehrtheit oder sein Leben versieht.

Der Angeklagte im hiesigen Fall litt an einer paranoiden Schizophrenie und entwickelte die Wahnvorstellung, dass seine von ihm getrennt lebende Ehefrau im Familienkreis gegen ihn intrigiere. Um die aus seiner Sicht drohende Gefahr zu beenden, begab er sich mit einer versteckten Waffe zur Wohnung seiner Ehefrau, in der sich auch sein Bruder und seine Schwägerin aufhielten. Nachdem er klingelte und keiner ihm aufmachte, betrat er mit einem Nachschlüssel die Wohnung. Daraufhin kam es zum Streit, den der Bruder und seine Frau versuchten zu schlichten, woraufhin der Angeklagte auf seinen Bruder und seine Schwägerin schoss. Die Ehefrau seines Bruders verstarb. Das Landgericht Bielefeld verurteilte ihn daraufhin wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes ist das Landgericht im vorliegenden Fall jedoch von einem unzutreffenden Verständnis der Heimtücke ausgegangen. Eine Arglosigkeit der Geschädigten lässt sich nicht nur damit begründen, dass diese nicht mit einem bewaffneten oder lebensbedrohlichen Angriff rechneten. Relevant ist stattdessen, ob die Geschädigten einen Angriff gegen ihre Person erwarteten, als der Angeklagte die Waffe aus dem Hosenbund zog. Die Ausführungen der Strafkammer lassen jedoch nicht hinreichend erkennen, ob sie in der Tatsituation einen tätlichen Angriff des Angeklagten für möglich hielten.

Daher  muss das Mordmerkmal der Heimtücke neu verhandelt werden.

Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Strafverteidiger aus Berlin-Kreuzberg

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