Kategorie: Strafverteidiger

Strafverteidiger fordert lebenslange Freiheitsstrafe

Am 27. Juni 2023 gab die Verteidigerin des Angeklagten vor dem Landgericht Ulm ein überraschendes Schlussplädoyer ab. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Der Angeklagte soll einen Menschen heimtückisch und zur Verdeckung einer anderen Straftat getötet haben. Nach Betrachtung des Sachverhaltes gestaltete sich die Beweislage eindeutig und bestätigte die Anklagevorwürfe. Doch nicht nur die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Schlussantrag eine lebenslange Freiheitsstrafe – auch die Verteidigerin des Angeklagten plädierte hierauf. Das Schlussplädoyer ist ein wichtiges Instrument im deutschen Prozessrecht. Nach § 258 StPO erhält nach der Beweisaufnahme zuerst der Staatsanwalt, dann der Verteidiger und abschließend der Angeklagte das Wort....

Den eigenen Strafverteidiger angezeigt: Wechsel des Pflichtverteidigers

Nach den abgeschlossenen Strafrechtsvorlesungen im Studium begegnet einem das Strafprozessrecht, welches in der Praxis eines Strafrechtsanwalts von hoher Relevanz ist. Die Strafprozessordnung (StPO) regelt die Vorschriften für die Durchführung eines Strafverfahrens und enthält Bestimmungen für das Hauptverfahren, aber auch bereits für das Ermittlungsverfahren. Auch zur Pflichtverteidigung im Strafverfahren enthält die StPO Vorschriften. Ein Pflichtverteidiger wird einem Beschuldigten in den Fällen der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO beigeordnet, womit die Verfahrensrechte des Beschuldigten gewahrt werden sollen. Zu den Fällen der notwendigen Verteidigung gem. § 140 StPO zählen unter anderem, die Anschuldigung eines Verbrechens (Nr. 2) oder wenn das Verfahren zu...

Wenn der Strafverteidiger nicht erreichbar ist

Der Beschuldigte hat in jeder Lage des Verfahrens das Recht, sich des Beistandes eines Verteidigers zu bedienen. Verlangt er gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft das Gespräch mit einem Verteidiger, darf der Beschuldigte nicht (weiter) vernommen werden. Die Beamten müssen dem Beschuldigten dabei unterstützen, einen Verteidiger telefonisch zu kontaktieren.

Wie das Gericht bei einer Erkrankung des Verteidigers reagieren muss

Auch Strafverteidiger können krank werden. Ungünstig ist eine Erkrankung der Verteidigung dann, wenn ein Hauptverhandlungstermin ansteht und es sich nicht um eine Pflichtverteidigung handelt. Denn während bei einer Pflichtverteidigung ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt und die Abwesenheit des Verteidigers einen absoluten Revisionsgrund darstellt, kann das Gericht bei einer Wahlverteidigung grundsätzlich auch ohne einen Verteidiger verhandeln. Das Gericht muss zwar abwägen, ob das Interesse des Angeklagten an einer wirksamen Verteidigung eine Verlegung des Termins begründet. Kommt das Gericht jedoch zu dem Schluss, dass der zügigen Durchführung des Verfahrens Vorrang zukommt, kann man dagegen nur eingeschränkt vorgehen.

Neuauflage erschienen: Münchener Kommentar zum StGB, Band 5 (§§ 263-358)

Die Neuauflage enthält natürlich auch die Kommentierung zu dem neuen § 315d StGB, welcher schon durch seine Überschrift „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ deutlich macht, aus welchen Gründen diese Norm geschaffen wurde. Und obwohl seit Inkrafttreten dieses „Raserparagrafen“ erst wenige Urteile hierzu ergangen sind, wird die Vorschrift im MüKo schon auf guten 12 Seiten ausführlich besprochen.

Notwendige Verteidigung bei einer Wiedererkennung des Täters auf Facebook

Immer wieder werde ich von Mandanten gefragt, ob es im Strafrecht die Möglichkeit einer Prozesskostenhilfe gibt. Bei meiner Antwort blicke ich dann häufig in enttäuschte Gesichter. Das Strafrecht kennt keine Prozesskostenhilfe. Im Strafrecht gibt es lediglich das Rechtsinstitut der notwendigen Verteidigung, das in § 140 StPO geregelt ist. Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, so bestellt das Gericht dem Angeklagten einen Pflichtverteidiger, dessen Kosten zwar zunächst von der jeweiligen Landeskasse getragen werden. Wird der Angeklagte allerdings verurteilt, so muss er die durch das Gerichtsverfahren entstandenen Kosten, also auch die des Pflichtverteidigers, erstatten. Im Ergebnis heißt dies oft, dass Beschuldigte die Kosten eines Strafverfahrens tragen muss.