Neuauflage erschienen: Münchener Kommentar zum StGB, Band 5 (§§ 263-358)

Zum Strafgesetzbuch gibt es inzwischen zahlreiche Kommentierungen. In der Praxis greifen Juristen häufig zu handlichen Kommentaren; der „MüKo“ hingegen zählt leider nur in den wenigsten Fällen zur Standardausstattung juristischer Arbeitszimmer – wenig überraschend, wenn man auch den Gesamtumfang des Werkes betrachtet: Der MüKo zum StGB bietet auf insgesamt 15.600 Seiten in acht Bänden eine ausführliche Kommentierung des materiellen Strafrechts, einschließlich bedeutender Vorschriften des Nebenstrafrechts.

Im Jahr 2019 ist nun auch der fünfte Band in der dritten Auflage erschienen, welcher die §§ 263-358 StGB umfasst und dabei zahlreiche Delikte versammelt, die sowohl in der juristischen Ausbildung als auch in der juristischen Praxis immer wieder vorkommen: Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung, Brandstiftung, Straßenverkehrsdelikte, Umwelt- und Amtsdelikte.

Die Neuauflage enthält natürlich auch die Kommentierung zu dem neuen § 315d StGB, welcher schon durch seine Überschrift „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ deutlich macht, aus welchen Gründen diese Norm geschaffen wurde. Und obwohl seit Inkrafttreten dieses „Raserparagrafen“ erst wenige Urteile hierzu ergangen sind, wird die Vorschrift im MüKo schon auf guten zwölf Seiten ausführlich besprochen. Neben der Erörterung einzelner Tatbestandsmerkmale und ihrer Auslegung, wird auch auf die Entstehungsgeschichte der Norm sowie die bestehende Kritik eingegangen und dabei an verschiedenen einschlägigen Stellen der Kommentierung der konkrete Bezug zum materiellen Recht hergestellt. Es finden sich gleichermaßen zahlreiche Ausführungen zu Einzelfragen, die man beim ersten Lesen des Gesetzestextes möglicherweise noch gar nicht als problematisch erkannt hatte. Schon das bloße Lesen des MüKo kann dazu beitragen, den Blick für den Umgang mit der betreffenden Norm zu schärfen und die eigene juristische Meinung auszubilden, anzupassen, zu hinterfragen oder zu festigen.

Und trotz des großen Umfangs der Kommentierung gelingt die Orientierung im Text gut. Zu jeder Norm gibt es anfangs ein Inhaltsverzeichnis, welches der Gliederung im Text entspricht und somit das gezielte Auffinden der gewünschten Textpassage ermöglicht. Wesentliche Begriffe und Schlagwörter sind im Text fett gedruckt und springen dem Leser dadurch gleich ins Auge. Regelmäßig werden in den Fußnoten weiterführende Hinweise gegeben; an manchen Stellen wird direkt im Text auf eine ausführlichere Kommentierung bei einer anderen Norm verwiesen. Irgendwo wird man im MüKo immer fündig.

Insgesamt kann der MüKo das bieten, was man sich von einem juristischen Kommentar wünscht. Der MüKo überzeugt vor allem durch seine Ausführlichkeit, ohne sich dabei in sogenannten Mindermeinungen zu „verzetteln“. Mit den Autoren des fünften Bandes, unter denen sich Juristen aus Wissenschaft und Lehre, Justiz, Anwaltschaft, Verwaltung und Politik befinden, findet auch die Vielseitigkeit juristischer Tätigkeit Einzug in die Kommentierung entscheidender Normen des Strafrechts. Der Preis für den fünften Band mag mit 415,00 € recht hoch sein. Studierende und Referendare, denen der MüKo regelmäßig in einer Bibliothek zur Verfügung steht, sollten dies wertschätzen. Und wer sich für die eigene Anschaffung des MüKo entschieden hat, wird seine Entscheidung sicherlich nicht bereuen.

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch,
Band 5 (§§ 263-358), 3. Auflage 2019,
Verlag C.H. Beck, München,
2999 Seiten, 415,00 €

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