Kategorie: Buchrezension

Neuauflage erschienen: Münchener Kommentar zum StGB, Band 5 (§§ 263-358)

Die Neuauflage enthält natürlich auch die Kommentierung zu dem neuen § 315d StGB, welcher schon durch seine Überschrift „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ deutlich macht, aus welchen Gründen diese Norm geschaffen wurde. Und obwohl seit Inkrafttreten dieses „Raserparagrafen“ erst wenige Urteile hierzu ergangen sind, wird die Vorschrift im MüKo schon auf guten 12 Seiten ausführlich besprochen.

Kuhn/Weigend/Görlich – Steuerstrafrecht – eine lesenswerte Anleitung für die ersten Schritte im steuerstrafrechtlichen Mandat

Kuhn und Görlich legen mit dem Lehrbuch „Steuerstrafrecht“ eine gelungene dritte Auflage des seit eh und je anerkannten Einstiegswerks für angehende Verteidiger im Steuerstrafrecht vor. Aus der Sicht sowohl eines Fachanwalts für Strafrecht und eines Fachanwalts für Steuerrecht werden die Besonderheiten beider Welten anschaulich, pointiert und ohne irgendwelches Vorwissen vorauszusetzen dargestellt. Dies gelingt insbesondere auf der Grundlage des durchdachten dreiteiligen Aufbaus des Werks: Je etwa 75 Seiten widmen die Autoren dem materiellen Steuerstrafrecht und dem Strafprozessrecht, weitere rund 40 Seiten behandeln die Probleme der Selbstanzeige. Im materiellen Teil geht es in erster Linie um die Steuerhinterziehung nach § 370 AO....

MüKo StGB Band 8 (Nebenstrafrecht III, Völkerstrafgesetzbuch) in 3. Auflage erschienen

Im Jahre 2003 wurde der damals sechsbändige Gesetzeskommentar zum Strafgesetzbuch zum ersten Mal herausgegeben. Nun, fünfzehn Jahre später, ist das Werk auf acht Bände angewachsen und hat die dritte Auflage erreicht. Die Bände 1 bis 4 (§§ 1-262 StGB) sind zwischen 2016 und 2017 neu erschienen, Band 8 (Nebenstrafrecht III, Völkerstrafgesetzbuch), redaktionell verantwortet von Christoph Safferling, liegt nun seit vergangener Woche auf unserem Schreibtisch. Die Aufteilung des einschließlich Sachverzeichnis 1.535 Seiten dicken Bandes wurde gegenüber der Vorauflage beibehalten. Behandelt werden – sortiert nach dem Umfang der Kommentierung – das Waffenrecht (516 Seiten), das Völkerstrafgesetzbuch (440 Seiten), das Ausländerstrafrecht (369 Seiten)...

Noch kein Weihnachtsgeschenk? Part 2: Hardtung/Putzke Examinatorium Strafrecht AT

Es hat sich herumgesprochen: In vier Tagen ist Heiligabend. Wer zuletzt immer bis halb zehn in der Bibliothek oder im Büro gesessen hat, muss sich langsam auf die Suche nach einem schnuckeligen Weihnachtsgeschenk für die Liebsten machen. Strafrechtsblogger – das Serviceblog für alle Lebenslagen – hat da ein paar Vorschläge – natürlich unterstellt, der/die Liebste hat ebenfalls ein Faible fürs Strafrecht. Doch welcher Leser unseres Blogs wählt seine Liebsten nicht nach diesem Kriterium aus? Part 2: Hardtung/Putzke, Examinatorium Strafrecht AT, Ein Lehrbuch zur Einführung, Vertiefung und Wiederholung 360 Seiten Text, 323 Fälle, 46 graphische Übersichten: Wer das Examinatorium Strafrecht AT...

Noch kein Weihnachtsgeschenk? Part 1 – Fischer Strafgesetzbuch in 65. Auflage erschienen

Es hat sich herumgesprochen: In fünf Tagen ist Heiligabend. Wer zuletzt immer bis um neun in der Bibliothek oder im Büro gesessen hat, muss sich langsam auf die Suche nach einem schnuckeligen Weihnachtsgeschenk für die Liebsten machen. Strafrechtsblogger – das Serviceblog für alle Lebenslagen – hat da ein paar Vorschläge – natürlich unterstellt, der/die Liebste hat ebenfalls ein Faible fürs Strafrecht. Doch welcher Leser unseres Blogs wählt seine Liebsten nicht nach diesem Kriterium aus? Part 1: Fischer StGB, 65. Auflage 2018 Ganz frisch aus der Druckerei ist die 65. Auflage (2018) des Kurzkommentars zum Strafgesetzbuch von Thomas Fischer auf unserem...

Eisenberg: Spezialkommentar zum Beweisrecht der StPO in 10. Auflage erschienen

Soeben ist der Spezialkommentar zum Beweisrecht der StPO von Prof. em. Ulrich Eisenberg in der 10. Auflage erschienen. Wir haben einen Blick hineingeworfen. Eisenberg stellt auf 1.324 Seiten das Beweismittelrecht der Strafprozessordnung in der für den Praktiker erforderlichen Tiefe dar. Das als (Spezial)“Kommentar“ betitelte Werk ist ein gelungener Zwitter – irgendwo zwischen Großkommentierung, Lehrbuch, Praxisblick und kurzkommentarähnlicher Fundstellensammlung. Wir sind fast sicher, der Verlag hätte den Titel „Handbuch“ verwendet, wenn Handbücher nicht regelmäßig – und teilweise zurecht – solche Ladenhüter wären. Die Darstellung Eisenbergs überzeugt bereits durch die gewählte Struktur, an der sich in der Neuauflage auch nichts geändert hat:...