Eisenberg: Spezialkommentar zum Beweisrecht der StPO in 10. Auflage erschienen

Soeben ist der Spezialkommentar zum Beweisrecht der StPO von Prof. em. Ulrich Eisenberg in der 10. Auflage erschienen. Wir haben einen Blick hineingeworfen.

Eisenberg stellt auf 1.324 Seiten das Beweismittelrecht der Strafprozessordnung in der für den Praktiker erforderlichen Tiefe dar. Das als (Spezial)“Kommentar“ betitelte Werk ist ein gelungener Zwitter – irgendwo zwischen Großkommentierung, Lehrbuch, Praxisblick und kurzkommentarähnlicher Fundstellensammlung. Wir sind fast sicher, der Verlag hätte den Titel „Handbuch“ verwendet, wenn Handbücher nicht regelmäßig – und teilweise zurecht – solche Ladenhüter wären.

Die Darstellung Eisenbergs überzeugt bereits durch die gewählte Struktur, an der sich in der Neuauflage auch nichts geändert hat: An den einführenden Teil zu Beweisgrundsätzen, Beweisverboten und zum Beweisantrag schließen sich Ausführungen zu den einzelnen Beweismitteln (Beschuldigteneinlassung, Zeuge, Sachverständiger und die sachlichen Beweismittel Urkunde und Augenschein) an. Den genannten Teilen widmet Eisenberg jeweils etwa 200 Seiten, lediglich der Sachverständige wird etwas detaillierter behandelt (gut 300 Seiten). Die Teile sind ferner in Kapitel untergliedert, denen jeweils Inhaltsübersichten vorangestellt sind. Die durchdachte Gliederung ermöglicht es Eisenberg, Probleme grundsätzlich nur einmal anzusprechen und so unnötige Wiederholungen zu vermeiden. Zugleich führt sie den Nutzer stets sicher zur gesuchten Lösung. Das 30seitige Abkürzungs- und Literaturverzeichnis sowie das 40seitige Sachverzeichnis leisten ebenfalls ihren Beitrag.

Dass das Werk weit mehr ist als ein bloßer Kommentar zeigt auch eindrücklich das 30seitige Gesetzesverzeichnis im Anhang. Denn reiht man die kommentierten Vorschriften in nummerischer Folge auf, sieht man anhand der – im übrigen sorgfältig notierten – Fundstellen, dass sie im Hauptteil an ganz unterschiedlichen Stellen auftauchen, beinahe unabhängig von der durch das Gesetz vorgesehenen Reihenfolge. Gerade hierdurch erschließt sich aber die Systematik. Wir finden das richtig gut.

Erforderlich war die Neuauflage – wie meistens – infolge gesteigerter gesetzgeberischer Tätigkeit. Hierzu zählen:

  • das Gesetz zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungssausschusses des Deutschen Bundestages vom 12.6.2015
  • das Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungshauptverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe vom 17.7.2015
  • das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherpflicht von Verkehrsdaten vom 10.12.2015
  • das 3. Opferrechtsreformgesetz vom 21.12.2015 nebst Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung vom selben Tag
  • das Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB […] vom 8.7.2016
  • das Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus vom 26.7.2016
  • das die Umsetzung der Richtlinie über die Europäische Beweisanordnung betreffende Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 5.1.2017
  • das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017
  • das Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes vom 1.6.2017
  • das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen […] vom 5.7.2017
  • das Gesetz zur Änderung des StGB – Wohnungseinbruchdiebstahl – vom 17.7.2017
  • das 2. Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten in Strafverfarhen und zur Änderung des Schöffenrechts
  • das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfarhen und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprache- und Hörbehinderte sowie
  • das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens, letztere drei jeweils von Ende Juni 2017.

Allein ein Wermutstropfen bleibt: Uns fiel auf, dass seit der letzten Auflage nicht nur die Seitenzahl, sondern erneut der Preis gestiegen ist. Eine Seite Spezialkommentar kostet nun etwa 16 Cent. Studenten finden das Werk jedoch (für sie) kostenlos im Hochschulmodul von Beck Online.

Ulrich Eisenberg: Beweisrecht der StPO, Spezialkommentar, Beck, München 2017, 209 €.

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