Kategorie: Referendare

Was ist eigentlich ein Strafantrag?

Unsere Definitionsreihe beschäftigt sich überwiegend mit Begriffen aus dem materiellen Strafrecht. Zur Abwechselung wollen wir heute mal wieder einen Begriff aus dem Prozessrecht vorstellen, der vor allem für Referendarinnen und Referendare von besonderer Bedeutung ist. Es geht um den Strafantrag, dessen Voraussetzungen in den §§ 77 ff. StGB und der StPO geregelt sind.

Aktuelle Beispiele zum Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB

Diese Entscheidungen zeigen, dass die Darstellung der Strafzumessungserwägungen sehr sorgfältig zu erfolgen hat. Bereits im Referendariat kann dies eine Rolle spielen, etwa in einem (prozessualen) Gutachten oder einer strafrechtlichen Revisionsklausur.

Neuauflage erschienen: Münchener Kommentar zum StGB, Band 5 (§§ 263-358)

Die Neuauflage enthält natürlich auch die Kommentierung zu dem neuen § 315d StGB, welcher schon durch seine Überschrift „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ deutlich macht, aus welchen Gründen diese Norm geschaffen wurde. Und obwohl seit Inkrafttreten dieses „Raserparagrafen“ erst wenige Urteile hierzu ergangen sind, wird die Vorschrift im MüKo schon auf guten 12 Seiten ausführlich besprochen.

Bundesgerichtshof stellt Strafverfahren wegen unwirksamer Anklage ein

Die Anklage und ihre Funktionen spielen in revisionsrechtlichen Urteilen nur selten eine Rolle. Kurz zur Erinnerung: Die Anklageschrift, deren Voraussetzungen in § 200 StPO geregelt sind, hat sowohl eine Informations- als auch eine Umgrenzungsfunktion. Der Beschuldigte soll mit der Anklageschrift über den gegen ihn erhobenen Vorwurf informiert werden. Zugleich legt die Anklageschrift den Sachverhalt fest. Sie muss die Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung demnach so genau bezeichnen, dass erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist. Fehlt es an dieser Konkretisierung, so ist die Anklage unwirksam. Es liegt dann ein Verfahrenshindernis vor

Der Begriff des Sich-Entfernens bei Unfallflucht gemäß § 142 StGB

Das umgangssprachlich oft auch als Fahrer- oder Unfallflucht bezeichnete unerlaubte Sich Entfernen vom Unfallort stellt eines der am häufigsten verwirklichten Verkehrsdelikte dar und wird in § 142 StGB unter Strafe gestellt. Die Unfallflucht wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sanktioniert. Was genau unter der Tathandlung „Sich-Entfernen“ zu verstehen ist, soll heute im Rahmen unserer Definitionsreihe erklärt werden.

Bücher Strafrecht

Für die, die es ganz genau wissen wollen: Der ASSEX-Vorbereitungslehrgang „Anklageschrift, Einstellungsverfügung, Dezernat und Plädoyer“ in 14. Auflage

Es soll vorkommen, dass Referendare in der Staatsanwaltschaftsstation brauchbare Verfügungen und Anklagen verfassen möchten und nicht nur das für die Klausur Nötigste mitnehmen wollen. Für diese Zielgruppe erscheint im Lange Verlag der Titel „Anklageschrift, Einstellungsverfügung, Dezernat und Plädoyer“ von Solbach/Auchter-Mainz/Deller/Schützeberg in mittlerweile vierzehnter Auflage. Die kleine Reihe (ASSEX steht für Assessorexamen) zeichnet sich optisch seit jeher neben dem knallig-roten Einband vor allem durch eine etwas spröde Anmutung aus. Dies betrifft nicht nur das Cover, sondern auch das Inhaltsverzeichnis und die Übersichten. Sollte einmal etwas Geld aufzutreiben sein, würden wir empfehlen, dass sich einmal ein Setzer dieses Problems annimmt. Jedenfalls das...