Kategorie: Fahrerflucht § 142 StGB

Die Unfallflucht oder Fahrerflucht ist ein häufiges Verkehrsdelikt. Strafrechtlich wird die Fahrerflucht als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in § 142 StGB erfasst. Sanktionen und Folgen bei einer Fahrerflucht sind vielfältig. Zunächst droht eine strafrechtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und damit ein Eintrag im Führungszeugnis. Nach einer Fahrflucht droht noch vor einer Verurteilung die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Im Urteil kann dann die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperre für die Neuerteilung angeordnet werden. Dies bedeutet, dass man seinen alten Führerschein nicht wiederbekommt. Vielmehr muss man einen Eintrag auf Neuerteilung eines Führerscheins stellten. Sollte eine Entziehung der Fahrerlaubnis unterbleiben, droht ein Fahrverbot. Hier wird der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen. Man erhält bei einem Fahrverbot aber seinen Führerschein wieder zurück. Weiterhin drohen Punkte im Verkehrszentralregister und versicherungsrechtliche Konsequenzen.

Wann ein bedeutender Schaden bei der Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegt

Die Entziehung der Fahrerlaubnis spielt sowohl im Examen als auch in der Praxis eine besondere Rolle. Ein Regelfall, bei dem Fahrerlaubnis entzogen werden kann, ist die Begehung einer Fahrerflucht, wenn bei dieser ein bedeutender Schaden an einer fremden Sache verursacht wurde. Obwohl der Begriff streng genommen nicht definiert wird, klären wir heute in unserer wöchentlichen Definitionsreihe, ab wann ein bedeutender Schaden vorliegt und was es zu beachten gibt.

Der Begriff des Sich-Entfernens bei Unfallflucht gemäß § 142 StGB

Das umgangssprachlich oft auch als Fahrer- oder Unfallflucht bezeichnete unerlaubte Sich Entfernen vom Unfallort stellt eines der am häufigsten verwirklichten Verkehrsdelikte dar und wird in § 142 StGB unter Strafe gestellt. Die Unfallflucht wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sanktioniert. Was genau unter der Tathandlung „Sich-Entfernen“ zu verstehen ist, soll heute im Rahmen unserer Definitionsreihe erklärt werden.

Notwendigkeit der Verteidigung bei Verstoß gegen die Belehrungspflichten des Beschuldigten

Wann die Mitwirkung eines Verteidigers im Strafverfahren notwendig ist, regelt § 140 StPO. Neben den Fällen einer Eröffnung der Hauptverhandlung vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht, dem Vorwurf eines Verbrechens oder dem Vollzug der Untersuchungshaft, ist eine Verteidigung beispielsweise auch dann notwendig, wenn dies aufgrund der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage erforderlich ist. Wann dies zutrifft, wird von den Gerichten im Einzelfall bewertet. Mit seinem Beschluss vom 23. Januar 2017 – 70 Qs 6/17 hat das Landgericht Hannover entscheiden, dass die Verteidigung notwendig ist, wenn die Möglichkeit eines Beweisverwertungsverbotes wegen fehlender Belehrung als Beschuldigter im Raum steht. Die Angeklagte war wegen...

Beihilfe zur Fahrerflucht ist auch dann noch möglich, wenn die unmittelbare Örtlichkeit des Unfalls bereits verlassen wurde

Eine interessante Entscheidung zur Unfallflucht hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe kürzlich veröffentlicht. Das Urteil vom 10. Juli 2017 (2 Rv 10 Ss 581/16) ist nicht nur in tatsächlicher Hinsicht, sondern auch rechtlich interessant. Denn neben dem Umstand, dass es sich bei den beiden Angeklagten um Polizeibeamten handelt, musste sich das OLG mit dem Thema der Beihilfe zur Unfallflucht und dem Zeitpunkt der Beendigung der Unfallflucht befassen. Aber was war genau passiert? Die beiden angeklagten Polizeibeamten hatten mit einem Kollegen ein Fest besucht. Auf dem Weg nach Hause verursachte der Kollege der beiden Angeklagten in seinem alkoholisierten Zustand dann einen tragischen...

Keine Unfallflucht bei Verzicht auf das Herbeirufen der Polizei

Eine Sekunde der Unachtsamkeit und schon kracht`s – ein Unfall im Straßenverkehr, der eigentlich keine strafrechtliche Relevanz hätte, wenn nicht die Unfallflucht im Strafgesetzbuch geregelt wäre. Es stellt sich also die Frage, wie man sich nach einem Unfall zu verhalten hat, um kein Ermittlungsverfahren zu riskieren. Muss man seine Personalien angeben und die Polizei rufen? Und zu welchem Zeitpunkt kann man sich dann eigentlich (straflos) vom Unfallort entfernen? Das sind Fragen, die anscheinend auch unter den Gerichten nicht immer eindeutig sind. Eine Entscheidung, die auf diese Fragen hilfreiche Antworten gibt, hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg mit seinem Beschluss vom...

Straßenverkehrsdelikte: Kein öffentlicher Straßenverkehr bei einem Betriebsgelände, das allein dem Warenverkehr dient

Die Straßenverkehrsdelikte, wie etwa der gefährliche Eingriff (§ 315b StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) und die Unfallflucht (§ 142 StGB), haben eines gemeinsam: sie setzen ein Geschehen im öffentlichen Straßenverkehr voraus. Was zum Straßenverkehr gehört, ist ja allseits bekannt – wie man zumindest als Laie meinen würde. Aber in der Rechtsprechung gibt es immer wieder Entscheidungen, in denen der Begriff des Straßenverkehrs im Mittelpunkt steht, was ein aktueller Beschluss des Landgerichts (LG) Arnsberg vom 25. Oktober 2016 – 2 Qs 71/16 – zeigt. Gegen den Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142...