Wann kann ein Pflichtverteidiger seine Bestellung als Pflichtverteidiger nicht mehr zurücknehmen?
Die Mitwirkung eines Verteidigers in einem Strafverfahren ist unter anderem dann notwendig, wenn das Verfahren vor dem Landgericht stattfindet oder ein Verbrechensvorwurf im Raum steht. Dem Beschuldigten muss dann ein Verteidiger als Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Aber wann kann ein Pflichtverteidiger seine Bestellung als Pflichtverteidiger wieder zurücknehmen? Mit dieser Frage musste sich auch der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung vom 5. März 2020 (StB 6/20) befassen. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall führt das Oberlandesgericht Celle gegen den Angeklagten eine Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland („Islamischer Staat“). Die Pflichtverteidiger des Angeklagten haben beantragt, ihre Bestellung als...