Personalmangel in der Justizvollzugsanstalt stellt keinen Grund dafür dar, einen Antrag auf Gewährung von Vollzugslockerungen abzulehnen

Nicht nur in Berlin, sondern auch in Hamburg scheint es in den Gefängnissen an Personal zu fehlen. Dass darunter die Haftbedingungen der Inhaftierten nicht leiden dürfen, sollte selbstverständlich sein. Umso mehr verwundert, dass sich das Landgericht Hamburg mit seiner Entscheidung am 20. Februar 2018 – 633 Vollz 26/18 erst dafür einsetzen musste, dass die Gewährung von Vollzugslockerungen von der Justizvollzugsanstalt (JVA) nicht mit der Begründung des mangelnden Personals abgelehnt werden darf.