Verschlagwortet: sexuelle Belästigung

Voraussetzungen einer sexuellen Belästigung im Sinne des § 184i Abs. 1 StGB

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs soll das Vorliegen einer Berührung „in sexuell bestimmter Weise“ nach den, durch die Rechtsprechung bereits entwickelten, Auslegungskriterien zum Begriff der sexuellen Handlung nach § 184h Nr.1 StGB zu bestimmen sein. Danach könne eine Berührung objektiv, nach dem äußeren Erscheinungsbild, aber auch subjektiv, nach den Umständen des Einzelfalls sexuell bestimmt sein. Auch ambivalente Berührungen, die für sich genommen keinen sexuellen Charakter aufweisen können tatbestandsmäßig sein. Hierbei ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalles kennt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob der Täter von sexuellen Absichten geleitet war. Es reiche allerdings nicht aus, dass die Handlung allein nach der Vorstellung des Täters sexuellen Charakter habe.

„Falls wir uns im Puff wiedersehen, wissen Sie warum“

Die MAZ schreibt in Ihrer Ausgabe vom Dienstag von einem Skandal wegen sexueller Belästigung an der Universität Potsdam. Natürlich haben wir gleich Bilder im Kopf. Aber es war dann doch ganz anders. Eine Jura-Studentin im Grundstudium hatte wohl in der Vorbereitung auf die Semesterabschlussklausuren die falschen Schwerpunkte gesetzt und fühlte sich durch Äußerungen ihres Zivilrechts-Professors im Hinblick auf den zu erwartenden Klausurinhalt an der Nase herumgeführt. An der Nase herumgeführt? Kann man das nicht moderner sagen? Kann man. Anstatt der gutachterlichen Lösung soll die Studentin auf das Klausurpapier geschrieben haben: Ich möchte mich hiermit bei Ihnen bedanken, dass Sie mich...