Fahrerflucht: Ein Zettel mit dem Hinweis „Ich habe Ihre Stoßstange berührt“ ist nicht ausreichend
Auch wenn es gut gemeint ist: Eine Nachricht an der Windschutzscheibe des Unfallgegners ersetzt nicht automatisch die Wartepflicht des Unfallbeteiligten. Wer nach einem Unfall einfach einen Zettel an die Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs klemmt und dann sofort weiterfährt, macht sich unter Umständen wegen einer sogenannten Unfallflucht oder Fahrerflucht strafbar.

