NSU-Reihe: Das Auskunftsverweigerungsrecht des Zeugen
Der NSU-Prozess ging im neuen Jahr mit dem 73. Verhandlungstag in die nächste Runde. Vor dem Oberlandesgericht München haben dabei ein Beamter, ein Arzt und die Zeugin Sandy N. ausgesagt. Sandy N. hatte die Verträge für zwei Handys abgeschlossen, die Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos bei ihrem Selbstmord bei sich trugen. Bei ihrer Vernehmung stellte sich heraus, dass sie schon seit ihrer Jugend ein Problem mit Drogen hat. Obwohl der Vorsitzende Manfred Götzl die Zeugin über ihr Recht belehrte, sich nicht selbst belasten zu müssen, sagte sie Dinge, die sie nicht hätte sagen müssen. Prozessual ist dies ein typischer Fall...