Kategorie: Trunkenheit im Verkehr

Betrunken auf dem E-Scooter – Entziehung der Fahrerlaubnis?

Dass das Fahren von E-Rollern im betrunkenen Zustand Konsequenzen mit sich zieht, ist wohl mittlerweile den Meisten bewusst. So wird mindestens ein Bußgeld erhoben und auch Punkte in Flensburg sind die Folge. Zudem kann auch ein Fahrverbot für einen bestimmten Zeitraum verhängt werden. Ob eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Roller auch den Entzug der Fahrerlaubnis mit sich bringen kann, ist noch unklar.  Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1 Ss 276/22) setzte in seinem Urteil vom 8. Mai 2023 jedoch ein klares Statement in dieser Sache. Der Angeklagte wurde zuvor vom Amtsgericht Frankfurt am Main wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt, da...

Cannabis und Amphetamine am Steuer – Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

Alkohol oder andere berauschende Mittel am Steuer werden oftmals als Ordnungswidrigkeit verfolgt, doch unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich damit auch strafbar machen. Im Strafgesetzbuch (StGB) ist zum einen die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) und zum anderen die Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) geregelt. Nach dem § 316 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Mit der Trunkenheit im Verkehr nach § 316...

Trunkenheit im Verkehr bei einem E-Scooter

In der Praxis sowie in strafrechtlichen Klausuren wird man häufig mit betrunkenen Fahrzeugführern oder Radfahrern konfrontiert. In solchen Fällen kommt neben der Gefährdung des Straßenverkehrs auch immer die Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB in Betracht. Dabei ist es wichtig, den Begriff der Fahruntüchtigkeit zu beherrschen und die jeweiligen Grenzwerte der Blutalkoholkonzentration zu kennen. Die Fahruntüchtigkeit ist in § 316 StGB geregelt, der wie folgt lautet: (1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis...

Trunkenheit im Verkehr: Wann liegt Fahruntüchtigkeit vor?

Immer wieder treten in Examensklausuren betrunkene Fahrzeugführer, Radfahrer oder sogar Kutscher auf. Neben der Gefährdung des Straßenverkehrs kommt in solchen Konstellationen immer auch die Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB in Betracht. Um diesen prüfen zu können, muss man wissen, wann die dort vorausgesetzte Fahruntüchtigkeit gegeben ist und welche Grenzwerte gelten. Damit zumindest der Begriff der Fahruntüchtigkeit im Schlaf beherrscht wird, wiederholen wir diesen heute in unserer wöchentlichen Definitionsreihe. Die Fahruntüchtigkeit ist, wenn auch nicht wörtlich, in § 316 StGB geregelt. Dieser lautet wie folgt: Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des...

Willkürliche Umgehung des Richtervorbehalts bei Blutentnahme

In dieser Woche heißt es wieder: Examenskandidaten aufgepasst! Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat einen Fall entschieden, der sich für eine Zusatzfrage in der Strafrechtsklausur besonders gut eignet. In dem Fall ging es um die bei Studenten heiß geliebten Themen des Richtervorbehalts bei der Blutprobeentnahme und um Beweisverwertungsverbote bei fehlerhafter Beweisgewinnung. Themen, die zum absoluten Standardwissen in der Strafprozessordnung (StPO) gehören und damit in unserem Blog nicht fehlen dürfen. Die Blutprobeentnahme Die Blutprobeentnahme richtet sich nach § 81a StPO. Sie darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind und muss von einem Arzt nach den...

Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung kann auch bei einem nicht vorbestraften Täter zur Verteidigung der Rechtsordnung geboten sein

Es kommt eher selten vor, dass ein nicht vorbestrafter Täter, der gut sozial integriert ist, seine Tat gesteht und bereut, eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren im Gefängnis verbringen muss. Grund dafür ist § 56 Abs. 2 StGB, nach dem eine Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten besondere Umstände Vorliegen. Dem Gericht steht also insoweit ein Ermessensspielraum zu. Dass Faktoren wie die bisherige Straflosigkeit, Einsicht, Reue, soziale Integration und der Versuch der Wiedergutmachung kein Garanten für eine Bewährungsstrafe sind, zeigt jedoch eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts...