Kategorie: Rechtsgebiete Ordnungswidrigkeitenrecht

Taschenrechner am Steuer ist verboten

Wird man am Steuer mit einem Handy oder einem anderen elektronischen Gerät erwischt, kann einem gemäß § 23 Abs. 1a StVO (Straßenverkehrsordnung) ein Bußgeld auferlegt werden. Zwar kann ein Verstoß meist ohne größere Probleme festgestellt werden, allerdings gibt es auch öfters Fälle, die die Gerichte vor eine Herausforderung stellen. So auch den Bundesgerichtshof (BGH), der sich in seiner Entscheidung vom 18. Februar 2021 (4 StR 526/19) mit der Frage auseinandersetzen musste, ob ein reiner (elektronischer) Taschenrechner als elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation bzw. der Unterhaltungselektronik oder der Ortsbestimmung dient bzw. dienen soll, unter § 23 Abs. 1a...

Geldbuße nicht gezahlt? – Erzwingungshaft

Wer in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zu einer Geldbuße verurteilt wurde, sollte diese fristgerecht zahlen. Denn wer nicht zahlt, läuft Gefahr, dass er inhaftiert wird, weil gegen ihn Erzwingungshaft angeordnet wird. Die Erzwingungshaft soll dazu dienen, den Betroffenen zur Zahlung der Geldbuße zu bewegen und kann wegen einer Geldbuße bis zu sechs Wochen und bei mehreren Geldbußen bis zu drei Monaten betragen. Auf die Geldbuße selbst wird sie nicht angerechnet.

125,00 € Bußgeld wegen Filmens einer Unfallstelle während der Fahrt

Es gibt viele Möglichkeiten, sich im Straßenverkehr einer Ordnungswidrigkeit schuldig zu machen. Eine davon ist die Benutzung des Handys am Steuer, etwa zum Telefonieren, SMS schreiben, Fotografieren oder Filmen. Letzteres wurde dem in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren Beschuldigten vorgeworfen. Er soll an einer Unfallstelle vorbeigefahren und diese fotografiert oder gefilmt haben. Obwohl sich der Beschuldigte dahingehend einließ, das Handy lediglich auf den Beifahrersitz gelegt und nicht verwendet zu haben, verurteilte ihn das Amtsgericht Castrop-Rauxel (Urteil vom 29.01.2019 – 6 OWi – 267 Js OWi 1998/18) wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu einer Geldbuße von 125,00 €. In der Hauptverhandlung...

Ordnungswidrigkeit – Maß des unterschrittenen Sicherheitsabstands kann auf Vorsatz hindeuten

Die Rechtsbeschwerde hatte vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht teilweise Erfolg (Beschluss vom 02. August 2019 – 201 ObOWi 1338/19). Das BayObLG konnte sich anhand der Urteilsausführungen nicht von einem vorsätzlichen Handeln überzeugen. Denn eine vorsätzliche Tatbegehung setze voraus, dass der Betroffene die Unterschreitung des erforderlichen Abstands erkenne und zumindest auch billigend in Kauf nehme.

Allein das Halten eines Handys am Steuer begründet keine Ordnungswidrigkeit

Wer am Steuer mit einem Handy oder einem anderen elektronischen Gerät erwischt wird, kann gemäß § 23 Abs. 1a StVO mit einer Geldbuße belegt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Gerät nicht nur gehalten, sondern auch tatsächlich benutzt wird. Dies hat kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Celle in seinem Beschluss vom 7. Februar 2019 – 3 Ss (OWi) 8/19 entschieden.