Strafbarkeit nach dem Aufenthaltsgesetz bei Untätigkeit der Ausländerbehörde
Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigte sich in seinem Beschluss (2 StR 171/25) vom 24. April 2025 mit folgendem Sachverhalt: Nach den Feststellungen des Landgerichts Frankfurt am Main wurde der Angeklagte rechtskräftig mit Verfügung des Regierungspräsidiums aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen. Mit gleicher Verfügung wurde gegen ihn gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG in der Fassung vom 15. August 2019 ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Dauer von drei Jahren festgesetzt. Die Zustellung der Ausweisungsverfügung an den Angeklagten erfolgte in der Justizvollzugsanstalt, in der er sich in Untersuchungshaft befand. Entlassen wurde er, nachdem ihn das Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von...