Verschlagwortet: schwere Freiheitsberaubung

Sprung aus dem Fenster – schwere Freiheitsberaubung?

Bei einer Freiheitsberaubung gemäß § 239 Strafgesetzbuch (StGB) wird ein Mensch eingesperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt. Unter bestimmten Umständen erhöht sich der Strafrahmen der Freiheitsberaubung. Eine schwere Freiheitsberaubung liegt unter anderem nach § 239 Abs. 3 Nr. 2 StGB dann vor, wenn durch die Tat oder durch eine während der Tat begangenen Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht wird. Die Strafe ist bei Vorliegen einer schweren Freiheitsberaubung dann nicht mehr eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, sondern eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Auch der Bundesgerichtshof (3 StR 279/20) musste sich...

Karolina Ewert

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, wenn er wieder nicht die Wahrheit spricht…

Ein Gastbeitrag von Karolina Ewert* Das Landgericht Darmstadt verurteilte die Lehrerin K zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen schwerer Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft nach einer Falschbelastung eines Kollegen wegen Vergewaltigung gem. §§ 239 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB (LG Darmstadt, Urteil vom 13. September 2013 – 15 KLs 331 Js 7379/08). Mit Beschluss vom 22. Oktober 2014 – 2 StR 62/14 – verwarf nun der BGH die von der Angeklagten eingelegte Revision als unbegründet und bestätigte deren Verurteilung. Das Landgericht Darmstadt verurteilte am 1. Juli 2002 den Lehrer A...