Sprung aus dem Fenster – schwere Freiheitsberaubung?

Bei einer Freiheitsberaubung gemäß § 239 Strafgesetzbuch (StGB) wird ein Mensch eingesperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt. Unter bestimmten Umständen erhöht sich der Strafrahmen der Freiheitsberaubung. Eine schwere Freiheitsberaubung liegt unter anderem nach § 239 Abs. 3 Nr. 2 StGB dann vor, wenn durch die Tat oder durch eine während der Tat begangenen Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht wird. Die Strafe ist bei Vorliegen einer schweren Freiheitsberaubung dann nicht mehr eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, sondern eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Auch der Bundesgerichtshof (3 StR 279/20) musste sich...