Teure Mahnschreiben

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Rechtsanwalts bestätigt, der Entwürfe für anwaltliche Mahnschreiben an die Kunden von sog. Gewinnspieleintragungsdiensten erstellt hatte. Wie die Vorinstanz (LG Essen, Urteil vom 13.12.2012 – 59 KLs 1/12) sah der BGH den Tatbestand einer (versuchten) Nötigung verwirklicht und bestätigte die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe. Im Vorfeld war zahlreichen Menschen über Callcenter angeboten worden, sie gegen Zahlung eines Geldbetrags in Gewinnspiele einzutragen. Die Eintragung wurde jedoch nicht vorgenommen. Um dennoch an die „Gebühren“ zu gelangen, beauftragte der gesondert verurteilte Verantwortliche des Gewinnspieleintragungsdienstes den Rechtsanwalt mit dem Entwurf für Mahnschreiben. In den Mahnschreiben wurde sodann der Eindruck...

„Ja, is‘ denn heut’ scho’ Weihnachten?“

Es war ja nicht zu erahnen, dass ich hier mal den Herrn Beckenbauer mit seinem gut 13 Jahre alten viralen Slogan zu Ehren kommen lassen würde: „Ja, is‘ denn heut’ scho’ Weihnachten?“. Dachten sich wohl auch die Empfänger einer ganz besonderen Paketsendung der Staatsanwaltschaft Oldenburg -> Staatsanwaltschaft schickt Rauschgift an Rocker. Interessant ist insbesondere die Begründung für dieses kleine Missgeschick. Schuld sei ein Zahlendreher hinsichtlich der Asservatenlistennummer. Ich mag mich ja gern täuschen, aber solange die Staatsanwaltschaft Oldenburg für den Versand Ihrer Asservaten kein automatisiertes Logistikzentrum à la Amazon unterhält, sollte wohl jemand beim Packen den Inhalt des Päckchens mit Haschisch und...

Vier Jahre Gefängnis wegen Billigbrustimplantaten

Der Gründer einer Firma zur Herstellung von Brustimplantaten muss nach einem Bericht von Spiegel Online für vier Jahre ins Gefängnis. Die Implantate waren aus Industriesilikon hergestellt. Leider ist dem Bericht nicht zu entnehmen, ob man wegen Betruges oder wegen Körperverletzung verurteilt hat. Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin Kreuzberg

Unerlaubter bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG: Der Fund von Waffen und zum Verkauf bestimmter Drogen in einer Wohnung – Die Strafbarkeit im Rahmen der sogenannten Wohnungsfälle

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe muss derjenige rechnen, der mit Betäubungsmitteln unerlaubten Handel treibt. Drastisch nach oben verschiebt sich der Strafrahmen, wenn Drogen bewaffnet gehandelt werden. Gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG erwartet denjenigen eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren, der mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt oder sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt oder sich verschafft und dabei eine Schusswaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind. Bei einer solchen Verschiebung des Strafrahmens würde man hoffen, dass Gerichte...