Der Begriff des Beisichführens
Diebstahl und Raub werden aufgrund einer erhöhten Gefährlichkeit der Tat schärfer bestraft, wenn zur Tatbegehung eine Waffe, ein gefährliches Werkzeug oder sonst ein Werkzeug bzw. Mittel bei sich geführt wird. Da nicht immer eindeutig ist, wann dies der Fall ist, soll der Begriff heute Gegenstand unserer wöchentlichen Wiederholung sein. § 244 Abs. 1 Nr.1 lit. a) und b) StGB lauten: Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligter a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, b)sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich...