Verschlagwortet: Fahrzeug

Keine Urkundenfälschung beim Fahren mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen

Kleinkrafträder brauchen, im Gegensatz zum Auto, keine Zulassung. Wer einen Roller, ein Mofa oder ein Moped fahren will, benötigt aber ein gültiges Versicherungskennzeichen. Das Versicherungskennzeichen bestätigt, dass ein Versicherungsvertrag für das jeweilige Jahr vorliegt. Doch was passiert, wenn man ohne oder mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen fährt? Zumindest macht man sich nicht wegen Urkundenfälschung strafbar, wie das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in seinem Beschluss vom 19.05.2016 – 2 OLG 4 Ss 158/15 entschieden hat. Der Angeklagte hatte an einem nicht angemeldeten Motorroller ein für das Jahr 2009 gültiges Versicherungskennzeichen angebracht. An sich unproblematisch, wenn der Angeklagte den Motorroller nur im Gültigkeitszeitraum genutzt hätte....

Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs beim räuberischen Angriff auf Kraftfahrer

Es dürfte wohl der schlimmste Albtraum eines jeden Taxifahrers sein: Ein Überfall von bewaffneten Fahrgästen, die es auf die Tageseinnahmen abgesehen haben. Besonders brenzlig wird eine solche Situation, wenn das Taxi noch in Bewegung ist und der Fahrer deshalb nicht oder jedenfalls nur eingeschränkt reagieren kann. Deshalb hat der Gesetzgeber für den räuberischen Angriff auf Kraftfahrer in § 316a StGB eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren vorgesehen. Einen interessanten Fall dazu hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich mit Urteil vom 28. April 2016 – 4 StR 563/15 entschieden. Die drei Angeklagten hatten eine Taxifahrerin überfallen und ihr, nachdem sie sie...