Kategorie: Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

Wann werden besondere Verhältnisse des Straßenverkehrs im Sinne des § 316a StGB ausgenutzt?

Der räuberische Angriff auf Kraftfahrer gilt sowohl im ersten als auch im zweiten Examen als beliebter Prüfungsstoff. Insbesondere in Sachverhalte, in denen Taxifahrer vorkommen, bauen die Prüfungsämter den räuberischen Angriff gerne ein. Der Tatbestand bietet eine Vielzahl von Problemen, die es zu kennen gilt. Wir widmen uns deshalb heute dem Begriff der Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs.

Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs beim räuberischen Angriff auf Kraftfahrer

Es dürfte wohl der schlimmste Albtraum eines jeden Taxifahrers sein: Ein Überfall von bewaffneten Fahrgästen, die es auf die Tageseinnahmen abgesehen haben. Besonders brenzlig wird eine solche Situation, wenn das Taxi noch in Bewegung ist und der Fahrer deshalb nicht oder jedenfalls nur eingeschränkt reagieren kann. Deshalb hat der Gesetzgeber für den räuberischen Angriff auf Kraftfahrer in § 316a StGB eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren vorgesehen. Einen interessanten Fall dazu hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich mit Urteil vom 28. April 2016 – 4 StR 563/15 entschieden. Die drei Angeklagten hatten eine Taxifahrerin überfallen und ihr, nachdem sie sie...