Verschlagwortet: Definitionen lernen

Die Verbreitung kinderpornographischer Schriften

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung spielen im Studium keine Rolle. Aus der Praxis sind sie hingegen nicht wegzudenken, insbesondere wenn es um die Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Schriften geht. Wann ein Verbreiten im Sinne der Tatbestände vorliegt, soll deshalb Gegenstand unserer wöchentlichen Definitionsreihe sein. In § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB heißt es beispielsweise: Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer eine kinderpornografische Schrift verbreitet (…). Definition: Das Verbreiten liegt vor, wenn die kinderpornografische Schrift gegenständlich an eine vom Täter nicht mehr individualisierbare Vielzahl anderer Personen weitergegeben wird. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme anderer Personen...

Wann handelt es sich um einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte?

Es ist mittlerweile über drei Jahre her, dass der tätliche Angriff gegen Vollstreckungsbeamte neu in das Strafgesetzbuch eingefügt wurde. Von Examenskandidaten wird mittlerweile erwartet, dass sie die „neue“ Vorschrift genauso gut kennen wie den Tatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, der den tätlichen Angriff vorher schon enthielt. Da die Tatbestände um den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte aus Klausuren nicht mehr wegzudenken sind, wiederholen wir diese Woche den Begriff des tätlichen Angriffs. § 114 Abs. 1 StGB lautet: Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird...

Die üble Nachrede – § 186 StGB

Die üble Nachrede gemäß § 186 StGB ist ein eigenständiger Tatbestand für Angriffe auf die Ehre. Heute wollen wir uns einmal damit beschäftigen, was sich hinter diesem Begriff verbirgt. In § 186 StGB heißt es: „Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit...

Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit bei der Förderung der Selbsttötung

Im Dezember 2015 wurde in das Strafgesetzbuch die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung eingefügt und unter Strafe gestellt. Seitdem gab es bereits Klausuren im Examen, bei denen die Kandidaten den Tatbestand prüfen sollten. Dreh- und Angelpunkt war dabei der Begriff der Geschäftsmäßigkeit, zu dem auch vier Jahre nach seiner Einführung noch erhebliche Unsicherheiten bestehen. Dennoch wollen wir uns dem Begriff heute in unserer wöchentlichen Definitionsreihe widmen. § 217 Abs. 1 StGB lautet: Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe...

Was sich hinter dem Begriff des Siechtums bei der schweren Körperverletzung verbirgt

Nachdem wir kürzlich die Definition der erheblichen dauernden Entstellung bei der gefährlichen Körperverletzung besprochen haben, wollen wir uns heute dem Begriff des Siechtums widmen. Auch das Verfallen in Siechtum stellt eine schwere Folge der Körperverletzung dar. Wer sie fahrlässig verursacht, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. Doch was bedeutet es eigentlich, in Siechtum zu verfallen? Wir klären auf. § 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 2 StGB lautet: Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person in Siechtum verfällt, so ist die Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Definition: Siechtum ist...

Wann über Tatsachen getäuscht wird – Definitionen beim Betrug

Wir haben schon lange nicht mehr über den Betrug gesprochen. Zumindest, wenn es um die Definition der einzelnen Tatbestandsmerkmale geht. Weil der Betrug ein absoluter Klassiker ist und in nahezu jedem Examen läuft, sollten die Definitionen und Probleme des Tatbestandes möglichst gut beherrscht werden. Wir wiederholen deshalb heute den Begriff der Tatsachen. § 263 Abs. 1 StGB lautet: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf...

Der Begriff des Sich-Bemächtigens beim erpresserischen Menschenraub

Der erpresserische Menschenraub spielt im ersten Staatsexamen eher eine untergeordnete Rolle. Dafür wird er im zweiten Staatsexamen umso mehr geprüft, wobei es hauptsächlich darum geht, den Tatbestand auszuschließen und von den Examenskandidaten etwas zur stabilen Bemächtigungslage zu hören. Denn sowohl der erpresserische Menschenraub als auch die Geiselnahme setzen voraus, dass die Bemächtigungssituation im Zwei-Personen-Verhältnis eine gewisse Stabilisierung erfahren hat. Doch was heißt eigentlich das Sich-Bemächtigen? Wir wiederholen die Definition in unserer wöchentlichen Definitionsreihe. § 239a Abs. 1 StGB lautet: Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines...