Motoröl auf der Windschutzscheibe ist kein qualifiziertes Nötigungsmittel

Der Bundesgerichtshof hat sich mit Beschluss vom 04. Juni 2019 – 4 StR 116/19 – zu den Merkmalen eines qualifizierten Nötigungsmittels im Sinne der §§ 255, 250 Abs. 1 Nr. 1 b) StGB geäußert.