Geld mit Hilfe des Filialleiters aus dem Tresor eines Baumarktes entwendet – wer hat Gewahrsam an den Geldscheinen?

Examenskandidaten aufgepasst – der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einer aktuellen Entscheidung ausführlich mit den Gewahrsamsverhältnissen an dem Geld in einem Tresor eines Baumarktes befasst. Zwar sind die Fragen um den Mitgewahrsam von Angestellten an Geld der Filiale nicht neu. Dennoch eignen sie sich immer wieder zu Prüfungszwecken. Es wird daher sicher nicht lange dauern, bis die vom BGH diskutierte Konstellation in Klausuren zum ersten oder zweiten Staatsexamen verwendet wird.