Strafbarkeit heimlicher Filmaufnahmen – die Norm der verbotenen Sexfilme

Das heimliche Aufzeichnen einer anderen Person in intimen Situationen gilt schon lange nicht mehr nur als Unsitte, sondern findet sich seit 2004 in einem eigenen Tatbestand im Strafgesetzbuch (StGB) wieder. Seitdem müssen sich die Macher von heimlichen Sexfilmen wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs nicht nur dem Zivilrichter, sondern auch dem Strafrichter stellen, der eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe verhängen kann. Natürlich hat es zu § 201a StGB seit seinem Inkrafttreten eine Reihe von interessanten Entscheidungen gegeben. Vor allem aber zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH), deren rechtliche Aspekte wir hier kurz darstellen wollen, haben in den letzten...

Neues vom zweiten Strafsenat: Verbotener Besitz von Drogen ist kein Vermögen

Es wird spannend – der zweite Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) beabsichtigt wieder einmal, seine Rechtsprechung zu ändern. Dieses Mal geht es um nicht weniger als den durch die Rechtsprechung über Jahre modifizierten strafrechtlichen Vermögensbegriff, zu dem der zweite Senat einen sehr lesenswerten und interessanten Anfragebeschluss vom 01.06.2016 – 2 StR 335/15 verfasst hat. Würden sich die anderen Senate des BGH der Rechtsansicht des zweiten Senats anschließen, so würde der verbotene Besitz von Drogen zukünftig nicht mehr unter den Vermögensbegriff fallen. Das hätte zur Folge, dass das Erpressen oder betrügerische Erlangen von Betäubungsmitteln kein Vermögensdelikt mehr erfüllen würde. Allein Verstöße gegen...

Der kurze Weg vom Strafverteidiger zum Betroffenen

Wer zum Wochenabschluss noch etwas lustiges Lesen möchte, sei verwiesen auf den Beitrag vom Kollegen Hoenig. Ich kann mir bildlich vorstellen, wie der Kollege zitternd auf der Anklagebank saß. In eindrucksvollerweise Weise wird belegt, dass auch Richter nur Menschen sind und deshalb befangen sein können. Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht Berlin  

Keine Urkundenfälschung beim Fahren mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen

Kleinkrafträder brauchen, im Gegensatz zum Auto, keine Zulassung. Wer einen Roller, ein Mofa oder ein Moped fahren will, benötigt aber ein gültiges Versicherungskennzeichen. Das Versicherungskennzeichen bestätigt, dass ein Versicherungsvertrag für das jeweilige Jahr vorliegt. Doch was passiert, wenn man ohne oder mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen fährt? Zumindest macht man sich nicht wegen Urkundenfälschung strafbar, wie das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in seinem Beschluss vom 19.05.2016 – 2 OLG 4 Ss 158/15 entschieden hat. Der Angeklagte hatte an einem nicht angemeldeten Motorroller ein für das Jahr 2009 gültiges Versicherungskennzeichen angebracht. An sich unproblematisch, wenn der Angeklagte den Motorroller nur im Gültigkeitszeitraum genutzt hätte....

Höhere Strafe beim Schwarzfahren hat keine Wirkung

Wer hätte das Gedacht – höhere Strafen haben keine Auswirkung auf das Schwarzfahren! In der Kriminologie gibt es die Ansicht, dass hohe Strafen abschrecken. Obwohl in Amerika viele Menschen in Todeszellen sitzen, werden weiterhin Straftaten begangen. Nicht nur am oberen Ende der Kriminalität versagt die Abschreckung. Auch beim Schwarzfahren hat die Erhöhung der Strafe von 40,00 € auf 60,00 € keine Auswirkungen gezeigt. Nach einem Bericht von rp-online soll die Anzahlt der Schwarzfahren nach Erhöhung des Beförderungsentgeltes nicht zurückgegangen sein, vielmehr sollen genauso viele Menschen beim Schwarzfahren erwischt worden sei. Neben dem Erhöhten Beförderungsentgelt droht noch eine Anzeige wegen Beförderungserschleichung...

Neues zum Urkundenbegriff: einfache Urteilsabschrift ist keine Urkunde

Heute heißt es wieder: Examenskandidaten und Liebhaber skurriler Fälle aufgepasst! Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte vor einigen Monaten darüber zu entscheiden, ob eine einfache Urteilsabschrift die Merkmale einer Urkunde im Sinne des § 267 StGB erfüllt. Über den Fall dazu wurde viel geschrieben, wohl gerade weil auf der Anklagebank ein Rechtsanwalt saß. Dieser war anscheinend arbeitstechnisch überlastet und konnte seinen Mandanten deshalb wenig bis gar nicht vertreten. Auf mehrmalige Nachfragen seines Mandanten, wie es denn um seinen Fall bestellt sei, fälschte der Rechtsanwalt eine einfache Urteilsabschrift, um seine vermeintlich getane Arbeit zu beweisen. Sein Mandant sollte glauben, dass schon ein...