Verschlagwortet: Thomas Fischer

Neues vom zweiten Strafsenat: Verbotener Besitz von Drogen ist kein Vermögen

Es wird spannend – der zweite Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) beabsichtigt wieder einmal, seine Rechtsprechung zu ändern. Dieses Mal geht es um nicht weniger als den durch die Rechtsprechung über Jahre modifizierten strafrechtlichen Vermögensbegriff, zu dem der zweite Senat einen sehr lesenswerten und interessanten Anfragebeschluss vom 01.06.2016 – 2 StR 335/15 verfasst hat. Würden sich die anderen Senate des BGH der Rechtsansicht des zweiten Senats anschließen, so würde der verbotene Besitz von Drogen zukünftig nicht mehr unter den Vermögensbegriff fallen. Das hätte zur Folge, dass das Erpressen oder betrügerische Erlangen von Betäubungsmitteln kein Vermögensdelikt mehr erfüllen würde. Allein Verstöße gegen...

Noch ein Geschenk-Tütchen zu Weihnachten

Weihnachtszeit ist Glühweinzeit, eine Zeit der bunten Weihnachtsmärkte mit den vielen Süßigkeiten, den rauchenden Bratwurstgrillständen und nicht minder rauchenden hölzernen Räuchermännchen. Eine Zeit im Rausch! Willkommener Anlass für Bundesrichter Thomas Fischer, die Bezüge zum Thema „Rausch“ und „Rauchen“ auszudehnen und zum Jahresende noch ein paar allgemeinere Gedanken über das merkwürdige Verhältnis von Strafrecht und Rausch zu veröffentlichen. In seiner aktuellen Kolumne führt er uns vor Augen, wie unterschiedlich das deutsche Strafrecht auf verbotene Drogen, insbesondere Cannabis im Vergleich zum Alkohol reagiert. Ein durch Alkohol herbeigeführter Rausch wird von der Allgemeinheit regelmäßig akzeptiert. Ein durch Rauchen von Cannabis herbeigeführter Rausch regelmäßig bestraft. Fischer stößt in seinem...

Veranstaltungshinweis: Im Gespräch mit Thomas Fischer am 19. Oktober 2015

Am 19. Oktober 2015 ist „Deutschlands bekanntester Strafrichter“ Thomas Fischer im Gespräch mit Sabine Rückert (DIE ZEIT) und Jochen Wegner (ZEIT online). Fischer ist Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Bekannt ist er als Autor des Beck’schen Kurzkommentars zum StGB sowie zahlreicher – oft streitbarer – Beiträge über das Recht. Fischers unkonventionelle Art polarisiert. Es gibt wohl keinen deutschen Juristen, der nicht von ihm gehört hat. Wer Fischer noch nicht kennt und sich für Rechtsfragen interessiert, sollte die Gelegenheit nutzen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Veranstaltung im Radialsystem V in Berlin.