Noch ein Geschenk-Tütchen zu Weihnachten

Weihnachtszeit ist Glühweinzeit, eine Zeit der bunten Weihnachtsmärkte mit den vielen Süßigkeiten, den rauchenden Bratwurstgrillständen und nicht minder rauchenden hölzernen Räuchermännchen. Eine Zeit im Rausch!
Willkommener Anlass für Bundesrichter Thomas Fischer, die Bezüge zum Thema „Rausch“ und „Rauchen“ auszudehnen und zum Jahresende noch ein paar allgemeinere Gedanken über das merkwürdige Verhältnis von Strafrecht und Rausch zu veröffentlichen. In seiner aktuellen Kolumne führt er uns vor Augen, wie unterschiedlich das deutsche Strafrecht auf verbotene Drogen, insbesondere Cannabis im Vergleich zum Alkohol reagiert. Ein durch Alkohol herbeigeführter Rausch wird von der Allgemeinheit regelmäßig akzeptiert. Ein durch Rauchen von Cannabis herbeigeführter Rausch regelmäßig bestraft. Fischer stößt in seinem Beitrag viele Problempunkte der deutschen Cannabispolitik an und spricht sich letztlich für die Legalisierung von Cannabis aus.
Weihnachten ist ja bekanntlich die Zeit der guten Wünsche. Und beim Wünschen kann man gerne kreativ sein. Wer weiß, wie die weihnachtlichen Geschenk-Tütchen der Zukunft aussehen werden. In diesem Sinne: Frohe Weihnachten und besinnliche Feiertage!

www.strafrechtskanzlei.berlin

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