Verschlagwortet: § 184b StGB

Entschärfung des Kinderpornografie-Gesetzes (§ 184b StGB) – warum die Justiz nun doch zurückrudert

Erst 2021 sind einige Regelungen des Sexualstrafrechts verschärft worden. Hintergrund war das Bekanntwerden einer Reihe von tragischen Kindesmissbrauchsfällen, die die große Koalition aus SPD und Union zum Anlass genommen hatten, verschiedene Straftatbeständen des 13. Abschnitts des Strafgesetzbuches (StGB), den Abschnitt über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, zu verschärfen. Im Rahmen dieser Verschärfung ist beispielsweise die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornografie gemäß § 184b StGB zum Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr hochgestuft worden. Diese Verschärfung des Strafgesetzbuches ist bereits vor der Umsetzung von vielen Seiten heftig kritisiert worden. So haben sich nicht nur Strafverteidiger, sondern auch...

Verbreitung kinderpornographischer Inhalte – Bestimmung des Begriffs der sexuell aufreizenden Wiedergabe

Wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften macht sich strafbar, wer gemäß § 184b Absatz 1 Nr. 1c StGB einen kinderpornographischen Inhalt verbreitet, der die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes zum Gegenstand hat. Hierbei stellt sich die Frage, wodurch eine bildliche Wiedergabe als „aufreizend“ qualifiziert wird. Ein gängiges Beispiel sind Familienfotos von nackten Kindern. Dem Sinn des § 184b Absatz 1 Nr. 1c StGB entspricht es gerade nicht, harmlose Aufnahmen als kinderpornographische Inhalte zu qualifizieren. Somit ist fraglich, nach welchen Kriterien eine Wiedergabe aufreizend ist. Möglich ist es, sowohl auf den objektiven Inhalt der Aufnahme oder...

Verurteilung wegen Besitz von Kinderpornografie gem. § 184b StGB

Ein Bundespolizist wurde nach einem Bericht der BZ aus Berlin wegen des Besitzes von kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB durch das Amtsgericht Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. § 184b Abs. 4 StGB sieht als Strafe für den Besitz kinderpornografischer Schriften gem.§ 184b StGB Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor. Rechtsanwalt Dietrich – Ihr Anwalt für Strafrecht aus Berlin  

Ermittlungen wegen Kinderpornografie an Berliner Schulen

Nach einem Bericht der Berliner Zeitung werden in Berlin alle Lehrer an allgemeinbildenden Schulen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Kinderpornografie gem. § 184 b StGB und sexuellem Missbrauch gem. § 176 StGB befragt. Nach Mittelungen kanadischer Strafverfolgungsbehörden sollen vermutlich deutsche Kinder in Missbrauchsverfahren aufgetaucht sein. Man erhofft sich durch die Befragung, die bisher unbekannte Identität der Kinder zu ermitteln. Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin Kreuzberg

Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Schriften gegen Sebastian Edathy

Anlässlich der aktuellen medialen Berichterstattung über das Ermittlungsverfahren gegen das ehemalige Mitglied im Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion, des Innenausschusses des Deutschen Bundestages sowie Vorsitzenden des NSU-Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy, möchten wir auf eine Website verweisen, die wir selbst vor einiger Zeit online gestellt haben, um über den Tatbestand des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischer Schriften zu informieren. http://www.strafverteidiger-kinderpornographie.de

Kinderpornographie in Worte gefasst – Wiedergabe eines wirklichkeitsnahen Geschehnisses?

Ein Gastbeitrag von Sophie Schirren, Jurastudentin aus Berlin, über die neuste Entscheidung des BGH zum Thema Kinderpornographie vom 19. März 2013, 1 StR 8/ 13. Das Thema Kinderpornographie ist eines jener Themen, die eine hohe gesellschaftliche Relevanz aufweisen. Im Zeitalter des Internets erweist es sich als zunehmend schwer, ihrer Entstehung und Verbreitung beizukommen und sowohl Jugendschutz als auch den Schutz der missbrauchten Darsteller zu gewährleisten.§ 184b StGB, um den es im Folgenden gehen soll, ahndet Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften.Wer kinderpornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben, besitzt, macht sich strafbar. In dem...