Das letzte Wort im Strafprozess
Dieses Recht der Strafprozessordnung kennen wir alle. Denn wer hat im Fernsehen nicht schon einmal gesehen, wie eine Verhandlung vor Gericht abläuft. Auch wenn man sich nicht an den Ablauf im einzelnen erinnern kann, so weiß man, dass der Angeklagte zum Schluss der Verhandlung immer das letzte Wort hat. Verankert ist dieses Recht in § 258 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO), der besagt, dass dem Angeklagten das letzte Wort gebührt. Und zwar ausnahmslos, wie das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart Anfang diesen Jahres in seinem Beschluss vom 02.02.2015 – 1 Ss 6/15 klargestellt hat. Ausgangspunkt der Entscheidung war eine Hauptverhandlung, die sich...

