Kategorie: Allgemeiner Teil StGB

Darf die wahrheitswidrige Notwehrbehauptung eines Angeklagten straferschwerend gewertet werden?

Bei der Strafzumessung hat das Gericht häufig zu entscheiden, ob strafmildernde oder straferschwerende Gründe vorliegen. Der Bundesgerichtshof äußerte sich in seiner Entscheidung vom 19. Dezember 2018 (3 StR 391/18) zu der Frage, ob auch eine wahrheitswidrige Notwehrbehauptung dem Angeklagten straferschwerend zur Last gelegt werden darf. Der Entscheidung lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Nach den Feststellungen des Landgerichts Duisberg schuldete der Angeklagte dem Geschädigten 20 € aus dem Kauf einer Hose. Der Geschädigte stellte den Angeklagten daher zur Rede und forderte ihn auf, den restlichen Kaufpreis zu bezahlen. Der Angeklagte weigerte sich jedoch. Der Geschädigte war hierüber sehr verärgert und rangelte...

Eine Erhöhung des Entdeckungsrisikos schließt die Freiwilligkeit bei einem Rücktritt grundsätzlich nicht aus

Als persönlicher Strafaufhebungsgrund stellt der Rücktritt gemäß § 24 StGB eine Möglichkeit dar, die bereits eingetretene Strafbarkeit wegen einer rechtswidrig und schuldhaft versuchten Straftat rückwirkend wieder aufzuheben. Bei einem Rücktritt vom Versuch wird gemäß § 24 Abs. 1 StGB nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder sich freiwillig und ernsthaft bemüht den Erfolgseintritt der Tat zu verhindern.  Eine ausschlaggebende Voraussetzung ist hierbei, dass der Täter sich freiwillig, also aus autonomen Gründen dazu entscheidet, zurückzutreten. Ein Täter darf mithin nicht durch eine äußere Zwangslage oder inneren seelischen Druck dazu bestimmt werden, die weitere Ausführung der Tat zu...

Keine Beteiligung bei bloßer Kenntnis von einer Straftat

Immer wieder befassen sich die Gerichte mit der Frage, ab wann die Kenntnis und das Billigen der Straftat eines anderen für den Mitwissenden strafrechtlich relevant werden. Fest steht: Allein die Kenntnis von einer Straftat begründet keine Beihilfe zu dieser. Anders ist es jedoch, wenn der Mitwissende den Täter durch einen Beitrag zur Tat irgendwie fördert und unterstützt, auch wenn es sich lediglich um eine psychische Unterstützung handelt. Die Abgrenzung zwischen Beteiligung und strafloser Mitwisserschaft gelingt Gerichten nicht immer, wie eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 18. Juni 2019 – 5 StR 51/19 zeigt. Hintergrund der Entscheidung war folgender Sachverhalt:...

Keine vollendete Hehlerei beim Verkauf eines Autos an einen nicht öffentlich ermittelnden Polizeibeamten

Der Tatbestand der Hehlerei setzt seit einer Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichtshofes (BGH) voraus, dass die Bemühungen, eine rechtswidrig erlangte Sache abzusetzen, erfolgreich sein müssen. Damit hat sich der BGH Stimmen in der Literatur angeschlossen, die in der bis dahin geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Aushebelung der Versuchsstrafbarkeit gesehen haben. Dass nicht bei jedem Verkauf einer rechtswidrigen Sache automatisch ein Absatzerfolg – mit der Folge der Vollendung der Tat – eintritt, zeigt eine aktuelle Entscheidung des BGH vom 3. Mai 2019 – 3 StR 520/18. Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, ob die rechtswidrige Besitzlage durch die Absatzbemühungen tatsächlich aufrechterhalten wurde. In...

Warum das Beobachten einer Körperverletzung nicht immer eine strafbare Beihilfe ist

Vor dem Landgericht Berlin mussten sich im letzten Jahr die Eltern eines behinderten Kindes verantworten, weil sie ihr Kind zu heiß gebadet und ihm dadurch Verbrennungen zugeführt haben sollen. Das Landgericht Berlin sah das Geschehen als erwiesen an und verurteilte die Angeklagten Eltern jeweils wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Strafen setzte es zur Bewährung aus. Die Angeklagten haben gegen das Urteil Revision eingelegt, über die der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden hat. Mit Beschluss vom 5. Juni 2019 – 5 StR 181/19 hob der BGH das Urteil des Landgerichts wegen Rechtsfehlern vollumfänglich auf. Das...

Verstöße gegen das Waffengesetz beim Einsatz einer Schusswaffe aus Notwehr

Das Notwehrrecht erlaubt eine umfangreiche Verteidigung. Selbst der Einsatz einer Schusswaffe kann unter strengen Voraussetzungen durch Notwehr gerechtfertigt sein. Wenn der Einsatz einer Schusswaffe gerechtfertigt war, führt das allerdings nicht immer zur vollständigen Straflosigkeit. Denn der Einsatz einer Schusswaffe kann einen Verstoß gegen das Waffengesetz darstellen. Wann trotz Notwehr eine Strafbarkeit wegen Verstößen gegen das Waffengesetz in Betracht kommt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. 3 StR 400/18). Der Angeklagte hatte sich mit dem Nebenkläger in seinen Geschäftsräumen verabredet, um bestehende Streitigkeiten zu klären. Da er damit rechnete, dass der Nebenkläger bewaffnet erscheinen würde, nahm der Angeklagte etwa eine Stunde...

Wie weit reicht das Notwehrrecht? Ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu Kampfgeräuschen und Messerstichen.

Die Notwehr führt grundsätzlich zum Wegfall des Unrechts. Wer im Rahmen der Notwehr handelt, ist folglich nicht strafbar. Dies regelt § 32 StGB; ist eine Tat die erforderliche Verteidigung, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt man nicht rechtswidrig.  Mit den Begriffen des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs wird die sogenannte Notwehrlage beschrieben. Diese muss zum Zeitpunkt der Tat vorliegen. Hierzu muss die Verletzung rechtlich geschützter Interessen eines Menschen drohen. Zu diesen Interessen gehören etwa das Leben, die körperliche Unversehrtheit, das Eigentum oder die Freiheit. Die Verletzung muss zudem unmittelbar bevorstehen, gerade stattfinden oder noch fortdauern. Der...