Versuchter Mord durch Zusteuern auf Polizisten?
Im Strafrecht ist unter Umständen auch der Versuch einer Straftat strafbar. § 23 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) regelt, dass der Versuch eines Verbrechens stets strafbar ist und der Versuch eines Vergehens nur dann unter Strafe steht, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt. Verbrechen sind nach § 12 Abs. 1 StGB jene rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Damit eine Strafbarkeit wegen Versuches in Betracht kommt, darf die Tat nicht vollendet sein. Das ist dann der Fall, wenn ein Teil des objektiven Tatbestandes nicht erfüllt ist. Außerdem muss ein Tatentschluss vorliegen. Dieser umfasst...