Kategorie: Beihilfe

Kann nach einem abgeschlossenen Betrug noch Beihilfe geleistet werden?

Wegen Beihilfe gemäß § 27 Strafgesetzbuch (StGB) wird bestraft, wer einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidrigen Tat vorsätzlich Hilfe leistet. Dabei muss die Haupttat durch die Hilfe in psychischer oder physischer Art gefördert werden. Es ist jedoch nicht immer ganz unproblematisch, ob Beihilfe geleistet wurde, weshalb eine ausführliche Beschäftigung mit dieser für eine Klausur im Strafrecht unentbehrlich ist. Mit der Beihilfe und der Frage, wann diese anzunehmen ist, musste sich auch der Bundesgerichtshof (4 StR 103/21) in seinem Beschluss vom 25. November 2021 beschäftigen. Im hiesigen Fall mieteten zwei weitere Personen Autos bei einer Vermietungsfirma, um sie dann nach...

Macht sich ein bloßer Drogenkurier als Mittäter wegen unerlaubtem Handeltreiben strafbar?

Wer mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, wird gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Wenn eine Person dazu lediglich Beihilfe im Sinne des § 27 Strafgesetzbuch (StGB) leistet, den Täter bei der Begehung der Straftat also nur als Gehilfe unterstützt, ist die Strafe für den Gehilfen nach § 49 Abs. 1 StGB zu mildern. Das Mindestmaß der Freiheitsstrafe liegt dann nur noch bei drei Monaten. In seinem Beschluss vom 13. April 2021 (4 StR 506/20) musste der Bundesgerichtshof beurteilen, ob das Verhalten eines Drogenkuriers lediglich eine Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben darstellt...

Wann liegt eine aktive Unterstützungshandlung im Sinne einer Beihilfe vor?

Wer eine andere Person bei deren Straftat unterstützt, kann sich wegen Beihilfe zu der Tat strafbar machen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Haupttat durch die Hilfeleistung in irgendeiner Weise gefördert oder erleichtert wird. Eine typische Beihilfehandlung ist das Schmierestehen, um die Begehung einer Straftat abzusichern. Physische Beihilfe kann dadurch erfolgen, dass der Beschuldigte den Täter bei der Haupttat motivierend bestärkt. Unter welchen Voraussetzungen eine Beihilfe durch aktives Tun konkret vorliegt, beschäftigte den Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 19. Dezember 2018 (1 StR 597/18). Vorliegend hatte der Angeklagte einen Dritten zu dem Wohnanwesen des später Betroffenen gefahren und dann sowohl den...

Keine Beteiligung bei bloßer Kenntnis von einer Straftat

Immer wieder befassen sich die Gerichte mit der Frage, ab wann die Kenntnis und das Billigen der Straftat eines anderen für den Mitwissenden strafrechtlich relevant werden. Fest steht: Allein die Kenntnis von einer Straftat begründet keine Beihilfe zu dieser. Anders ist es jedoch, wenn der Mitwissende den Täter durch einen Beitrag zur Tat irgendwie fördert und unterstützt, auch wenn es sich lediglich um eine psychische Unterstützung handelt. Die Abgrenzung zwischen Beteiligung und strafloser Mitwisserschaft gelingt Gerichten nicht immer, wie eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 18. Juni 2019 – 5 StR 51/19 zeigt. Hintergrund der Entscheidung war folgender Sachverhalt:...

Warum das Beobachten einer Körperverletzung nicht immer eine strafbare Beihilfe ist

Vor dem Landgericht Berlin mussten sich im letzten Jahr die Eltern eines behinderten Kindes verantworten, weil sie ihr Kind zu heiß gebadet und ihm dadurch Verbrennungen zugeführt haben sollen. Das Landgericht Berlin sah das Geschehen als erwiesen an und verurteilte die Angeklagten Eltern jeweils wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Strafen setzte es zur Bewährung aus. Die Angeklagten haben gegen das Urteil Revision eingelegt, über die der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden hat. Mit Beschluss vom 5. Juni 2019 – 5 StR 181/19 hob der BGH das Urteil des Landgerichts wegen Rechtsfehlern vollumfänglich auf. Das...

„Schmierestehen“ vorzeitig abgebrochen – keine Strafbarkeit wegen Beihilfe

Wer eine andere Person bei deren Straftat unterstützt, kann sich wegen Beihilfe zu der Tat strafbar machen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Haupttat durch die Hilfeleistung in irgendeiner Weise gefördert oder erleichtert wird. Eine typische Beihilfehandlung ist das Schmierestehen, um die Begehung einer Straftat abzusichern. Allerdings muss auch beim Schmierestehen genau geprüft werden, ob dadurch die Straftat tatsächlich gefördert wurde. Dies zeigt ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 17. Mai 2018 – 1 StR 108/18.