Verschlagwortet: Unterlassen

Wann liegt eine aktive Unterstützungshandlung im Sinne einer Beihilfe vor?

Wer eine andere Person bei deren Straftat unterstützt, kann sich wegen Beihilfe zu der Tat strafbar machen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Haupttat durch die Hilfeleistung in irgendeiner Weise gefördert oder erleichtert wird. Eine typische Beihilfehandlung ist das Schmierestehen, um die Begehung einer Straftat abzusichern. Physische Beihilfe kann dadurch erfolgen, dass der Beschuldigte den Täter bei der Haupttat motivierend bestärkt. Unter welchen Voraussetzungen eine Beihilfe durch aktives Tun konkret vorliegt, beschäftigte den Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 19. Dezember 2018 (1 StR 597/18). Vorliegend hatte der Angeklagte einen Dritten zu dem Wohnanwesen des später Betroffenen gefahren und dann sowohl den...

Unter einem Dach lebende Eltern und Kinder sind Garanten füreinander – unabhängig von ihrem tatsächlichen Verhältnis

Als Familie sollte man füreinander da sein. Diesen Slogan würden wohl die meisten Menschen unterschreiben. Im Strafrecht sind die Einzelheiten dieses gut gemeinten Grundsatzes allerdings sehr umstritten, insbesondere wenn es um die Frage der Garantenstellung bei einer Strafbarkeit durch Unterlassen im Sinne des § 13 StGB geht. Denn hat man als Familie eine Garantenstellung allein aus natürlicher Verbundenheit inne? Oder müssen intakte Beziehungen oder zumindest eine häusliche Gemeinschaft bestehen, um eine Strafbarkeit durch Unterlassen zu begründen? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zu dieser Frage einen interessanten Beschluss vom 13. Oktober 2016 – 3 StR 248/16 veröffentlicht, in dem er seine ständige Rechtsprechung...

Das Merkmal der hilflosen Lage bei der Aussetzung gem. § 221 StGB

Die Aussetzung ist ein von Studierenden oft vernachlässigter Tatbestand. Bekommt man jedoch einen Sachverhalt, bei dem sich eine Strafbarkeit wegen Unterlassens und/oder unterlassener Hilfeleistung aufdrängt, so sollte auch der Tatbestand der Aussetzung nicht aus den Augen verloren werden. Damit die Prüfung des § 221 StGB gelingt, stellen wir heute das Merkmal der hilflosen Lage vor. Zur Erinnerung hier der Wortlaut § 221 Abs. 1 StGB: Wer einen Menschen Nr. 1 in eine hilflose Lage versetzt oder Nr. 2 in einer hilflosen Lage im Stich lässt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist, und ihn...