Wann liegt eine aktive Unterstützungshandlung im Sinne einer Beihilfe vor?

Wer eine andere Person bei deren Straftat unterstützt, kann sich wegen Beihilfe zu der Tat strafbar machen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Haupttat durch die Hilfeleistung in irgendeiner Weise gefördert oder erleichtert wird. Eine typische Beihilfehandlung ist das Schmierestehen, um die Begehung einer Straftat abzusichern. Physische Beihilfe kann dadurch erfolgen, dass der Beschuldigte den Täter bei der Haupttat motivierend bestärkt. Unter welchen Voraussetzungen eine Beihilfe durch aktives Tun konkret vorliegt, beschäftigte den Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 19. Dezember 2018 (1 StR 597/18). Vorliegend hatte der Angeklagte einen Dritten zu dem Wohnanwesen des später Betroffenen gefahren und dann sowohl den...